Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind „somit nichtig“. Die erhobenen Daten seien „unverzüglich zu löschen“. So hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag geurteilt.
Nach Weisung der Richter bedürfe es bei der Speicherung einer „transparenten Kontrolle“ und dürfe nur „für überragend wichtige Aufgaben des Staatsschutzes“ eingesetzt werden und wenn es tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr gebe. Bei Kommunikationen mit sozialen und kirchlichen Bereichen müsse sie gänzlich unterbleiben.
Leutheusser-Schnarrenberger: Ein herausragender Tag für die Grundrechte

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem herausragenden Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reihe sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichtsentscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind.
In den ''Tagesthemen'' erklärte Leutheusser-Schnarrenberger, sie werde nun "nichts übers Knie brechen", um ein Folgegesetz zu finden. Zugleich trat sie Befürchtungen entgegen, durch die fehlenden Daten werde die Strafverfolgung erschwert: "Keiner muss die Sorge haben, dass wir in eine Sicherheitslücke schlittern", sagte die FDP-Politikerin. Das Urteil strahle aber auch auf EU-Ebene aus. Dort müsse die Vorratsdatenspeicherung auch auf den Prüfstand gestellt werde. Es sei noch nie geklärt worden, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta in Einklang stehe.
Piltz: Sicherheitsbehörden haben auch ohne Vorratsdatenspeicherung gute Arbeit gemacht

Gisela Piltz FDP-Innenexpertin Gisela Piltz erinnerte im ''Deutschlandfunk'' daran, dass das Gesetz zum 1. 1. 2008 in Kraft getreten sei. "Und wer jetzt so tut, als ob das Abendland unterginge, muss sich schon fragen lassen, wie haben wir denn bis zum in Kraft treten des Gesetzes überlebt?", so Piltz. Sie setze vielmehr auf die Behörden, die "gute Arbeit machen in dem gesetzlichen Rahmen, den wir ihnen vorgeben und den auch das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgegeben hat". In der Vergangenheit sei auch gute Arbeit geleistet worden ohne die Vorratsdatenspeicherung.
Hirsch: Gesetz war eklatanter Verfassungsbruch

Burkhard Hirsch Der ehemalige Innenminister Burkhard Hirsch (FDP), der ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat, hält diese „für einen eklatanten Verfassungsbruch“. „Jeder Bürger wird behandelt wie ein potenzieller Straftäter. Mit welchem Recht speichert der Staat sämtliche meiner Telefonate, E-Mails oder Kurznachrichten? Es hilft ja auch nicht, dass ‚nur’ die Verbindungsdaten gespeichert werden, denn die können maschinell ausgelesen werden. Der Staat kann so ein Persönlichkeitsprofil jedes Bürgers erstellen“, sagte Hirsch der Zeitung „Die Welt“.
Der Bürgerrechtler erklärte zudem, dass auch die europäische Richtlinie, welche „die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sowohl gegen den damals geltenden EU-Vertrag als auch gegen Artikel 1 Grundgesetz verstoßen dürfte“.
Ahrendt: Rote Karte für grundrechtsblinde Politik

Christian Ahrendt Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, bezeichneten das Urteil als "epochalen Sieg für die Grundrechte". Karlsruhe zeige damit "die rote Karte für eine Politik, die grundrechtsblind gewesen ist". Es dürfe nun aber nicht Maßgabe der Politik sein, diese Grenzen wiederum aufs Äußerste auszureizen. Es gibt mit der FDP-Bundestagsfraktion keinen Automatismus für eine möglichst weitreichende Umsetzung des Urteils.
Lindner: Vorratsdatenspeicherung auch auf europäischer Ebene überdenken

Christian Lindner FDP-Generalsekretär Christian Lindner erklärte, das Urteil sei "ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, die FDP und die Bürgerrechtspolitik insgesamt". Er betont, dass die "jetzt erforderliche Diskussion" sich "nicht allein auf eine grundgesetzkonforme Ausgestaltung der EU-Vorgaben beschränken" dürfe. Vielmehr müsse in Brüssel die Grundsatzdebatte über die Vorratsdatenspeicherung an sich neu aufgenommen werden. Die von EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigte Prüfung sei "eine Chance, über die Legitimation der Vorratsdatenspeicherung und sinnvolle Alternativmethoden neu zu entscheiden".
Alvaro: Europäische Kommission sollte Richtlinie zurückziehen

Alexander Alvaro Der innenpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, Alexander Alvaro, bezeichnete das Urteil als einen überragendenden Erfolg für den Datenschutz. Er fordert, "dass die Europäische Kommission den Vorschlag macht, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückzuziehen". Die Europäische Kommission könne nicht wissentlich und willentlich eine derartige Gesetzgebung aufrecht erhalten. Insbesondere dann nicht, wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten "immense Konflikte mit den nationalen Verfassungen" hervorrufe.
Alvaro war 2005 Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Vorratsdatenspeicherung und wurde bei der Verabschiedung der Richtlinie von einer schwarz-roten Mehrheit im Europäischen Parlament überstimmt, weswegen er seinen Namen von dem Bericht streichen ließ.
Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“

Internet-Enquete eingesetzt CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben am Donnerstag eine Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eingesetzt. Die Antragsteller verweisen darauf, dass das Internet nicht länger nur eine technische Plattform sei, sondern sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen entwickelt habe. Gesellschaftliche Veränderungen fänden maßgeblich im und mit dem Internet statt. Die Kommission solle sich mit den soziologischen und politischen Auswirkungen dieser Veränderungen befassen.
Unter www.openenquete.de können Sie sich immer aktuell über die Arbeit der Enquete informieren und mit ihren Mitgliedern in Dialog treten! MEHR ZUM THEMA:
Nach Weisung der Richter bedürfe es bei der Speicherung einer „transparenten Kontrolle“ und dürfe nur „für überragend wichtige Aufgaben des Staatsschutzes“ eingesetzt werden und wenn es tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr gebe. Bei Kommunikationen mit sozialen und kirchlichen Bereichen müsse sie gänzlich unterbleiben.
Leutheusser-Schnarrenberger: Ein herausragender Tag für die Grundrechte

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem herausragenden Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reihe sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichtsentscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind.
In den ''Tagesthemen'' erklärte Leutheusser-Schnarrenberger, sie werde nun "nichts übers Knie brechen", um ein Folgegesetz zu finden. Zugleich trat sie Befürchtungen entgegen, durch die fehlenden Daten werde die Strafverfolgung erschwert: "Keiner muss die Sorge haben, dass wir in eine Sicherheitslücke schlittern", sagte die FDP-Politikerin. Das Urteil strahle aber auch auf EU-Ebene aus. Dort müsse die Vorratsdatenspeicherung auch auf den Prüfstand gestellt werde. Es sei noch nie geklärt worden, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta in Einklang stehe.
Piltz: Sicherheitsbehörden haben auch ohne Vorratsdatenspeicherung gute Arbeit gemacht

Gisela Piltz FDP-Innenexpertin Gisela Piltz erinnerte im ''Deutschlandfunk'' daran, dass das Gesetz zum 1. 1. 2008 in Kraft getreten sei. "Und wer jetzt so tut, als ob das Abendland unterginge, muss sich schon fragen lassen, wie haben wir denn bis zum in Kraft treten des Gesetzes überlebt?", so Piltz. Sie setze vielmehr auf die Behörden, die "gute Arbeit machen in dem gesetzlichen Rahmen, den wir ihnen vorgeben und den auch das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgegeben hat". In der Vergangenheit sei auch gute Arbeit geleistet worden ohne die Vorratsdatenspeicherung.
Hirsch: Gesetz war eklatanter Verfassungsbruch

Burkhard Hirsch Der ehemalige Innenminister Burkhard Hirsch (FDP), der ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat, hält diese „für einen eklatanten Verfassungsbruch“. „Jeder Bürger wird behandelt wie ein potenzieller Straftäter. Mit welchem Recht speichert der Staat sämtliche meiner Telefonate, E-Mails oder Kurznachrichten? Es hilft ja auch nicht, dass ‚nur’ die Verbindungsdaten gespeichert werden, denn die können maschinell ausgelesen werden. Der Staat kann so ein Persönlichkeitsprofil jedes Bürgers erstellen“, sagte Hirsch der Zeitung „Die Welt“.
Der Bürgerrechtler erklärte zudem, dass auch die europäische Richtlinie, welche „die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sowohl gegen den damals geltenden EU-Vertrag als auch gegen Artikel 1 Grundgesetz verstoßen dürfte“.
Ahrendt: Rote Karte für grundrechtsblinde Politik

Christian Ahrendt Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, bezeichneten das Urteil als "epochalen Sieg für die Grundrechte". Karlsruhe zeige damit "die rote Karte für eine Politik, die grundrechtsblind gewesen ist". Es dürfe nun aber nicht Maßgabe der Politik sein, diese Grenzen wiederum aufs Äußerste auszureizen. Es gibt mit der FDP-Bundestagsfraktion keinen Automatismus für eine möglichst weitreichende Umsetzung des Urteils.
Lindner: Vorratsdatenspeicherung auch auf europäischer Ebene überdenken

Christian Lindner FDP-Generalsekretär Christian Lindner erklärte, das Urteil sei "ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, die FDP und die Bürgerrechtspolitik insgesamt". Er betont, dass die "jetzt erforderliche Diskussion" sich "nicht allein auf eine grundgesetzkonforme Ausgestaltung der EU-Vorgaben beschränken" dürfe. Vielmehr müsse in Brüssel die Grundsatzdebatte über die Vorratsdatenspeicherung an sich neu aufgenommen werden. Die von EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigte Prüfung sei "eine Chance, über die Legitimation der Vorratsdatenspeicherung und sinnvolle Alternativmethoden neu zu entscheiden".
Alvaro: Europäische Kommission sollte Richtlinie zurückziehen

Alexander Alvaro Der innenpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, Alexander Alvaro, bezeichnete das Urteil als einen überragendenden Erfolg für den Datenschutz. Er fordert, "dass die Europäische Kommission den Vorschlag macht, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückzuziehen". Die Europäische Kommission könne nicht wissentlich und willentlich eine derartige Gesetzgebung aufrecht erhalten. Insbesondere dann nicht, wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten "immense Konflikte mit den nationalen Verfassungen" hervorrufe.
Alvaro war 2005 Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Vorratsdatenspeicherung und wurde bei der Verabschiedung der Richtlinie von einer schwarz-roten Mehrheit im Europäischen Parlament überstimmt, weswegen er seinen Namen von dem Bericht streichen ließ.
Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“

Internet-Enquete eingesetzt CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben am Donnerstag eine Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eingesetzt. Die Antragsteller verweisen darauf, dass das Internet nicht länger nur eine technische Plattform sei, sondern sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen entwickelt habe. Gesellschaftliche Veränderungen fänden maßgeblich im und mit dem Internet statt. Die Kommission solle sich mit den soziologischen und politischen Auswirkungen dieser Veränderungen befassen.
Unter www.openenquete.de können Sie sich immer aktuell über die Arbeit der Enquete informieren und mit ihren Mitgliedern in Dialog treten! MEHR ZUM THEMA:
Max Stadler in der ''Berliner Zeitung''
Burkhard Hirsch in ''Die Welt''
Datenschutz: Die SPD läuft mit dem Heiligenschein durchs Land
Bilanz: Liberale Klagen beim Bundesverfassungsgericht
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in den ''Tagesthemen''
Gisela Piltz im ''Deutschlandfunk''
Max Stadler bei ''Deutsche Welle''
Max Stadler im "rbb inforadio"



