Nach den Terroranschlägen von Madrid im Jahre 2004 und von London 2005 kam die Forderung nach der Einführung einer europaweiten Vorratsdatenspeicherung als zentrales Element der Terrorismusbekämpfung auf. Trotz kontroverser Diskussion in der EU wurde sie als europäische Richtlinie verabschiedet und trat am 03.05.2006 in Kraft.
Mit Hilfe der ohne Anlass und pauschal von allen Bürgern gespeicherten Vorratsdaten konnten soziale Beziehungen identifiziert werden. Rückschlüsse durch die Identifizierung der sozialen Beziehungen auf die Inhalte sollten zur Vermeidung z.B. terroristischer Gefahren möglich sein. Zugriff hatten Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Vorratsdatenspeicherung führte dazu, dass für 6 Monate die gesamten Telefon-, SMS- und E-Mail-Partner einschließlich Zeit, Ort und Dauer der Kontakte gespeichert wurden. Und zwar unabhängig davon, ob man sich strafbar gemacht hatte.
Die Liberalen haben sich von Anfang an gegen die Umsetzung eingesetzt. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz gekippt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat in diesem Jahr Vorschläge zur Reform der Richtlinien vorgelegt, wonach die Sicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen angeordnet werden kann, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben.
Die Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin zu geschäftlichen Gründen speichern, sollen also anlassbezogen gesichert ("eingefroren") werden. In einer zweiten Stufe können sie dann mit Zustimmung eines Richters den Ermittlern zur Verfügung gestellt ("aufgetaut") werden.
Nein. Die Ermittlungsarbeit auch rund um die Zwickauer Neonazi-Bande war erfolgreich. Es gibt auch im Teilumfang eine Möglichkeit, nach der Strafprozessordnung auf vorhandene Daten zuzugreifen Dies zeigt, dass die Vorwürfe, hier würde Strafverfolgung oder Polizeiarbeit behindert unbegründet sind.
Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagt: "Hier wird mal wieder das beliebte Spiel gemacht, dass diejenigen, die sich konsequent für die Rechte der Bürger einsetzen und auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ernstnehmen, in manchen Situationen dann als mögliche Komplizen von Straftätern diffamiert werden. So kann man eine redliche Diskussion nicht führen."
Nein. Die alte Richtlinie aus dem Jahre 2006 ist nicht nur in Deutschland, sondern in fünf weiteren Ländern der Europäischen Union auf Grund von verfassungsrechtlichen Bedenken nicht umgesetzt worden (Schweden, Rumänien, Tschechien, Großbritannien und Irland). Die Kommission hat jetzt eine Evaluierung und dann eine Änderung der Richtlinie in Aussicht gestellt. Dieses Verfahren soll nach Ansicht der Liberalen abgewartet werden, bevor der deutsche Gesetzgeber dann gegebenenfalls zu einer Umsetzung der geänderten Richtlinie kommt. MEHR ZUM THEMA:
82 Millionen Bürger unter Generalverdacht
Mit Hilfe der ohne Anlass und pauschal von allen Bürgern gespeicherten Vorratsdaten konnten soziale Beziehungen identifiziert werden. Rückschlüsse durch die Identifizierung der sozialen Beziehungen auf die Inhalte sollten zur Vermeidung z.B. terroristischer Gefahren möglich sein. Zugriff hatten Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Vorratsdatenspeicherung führte dazu, dass für 6 Monate die gesamten Telefon-, SMS- und E-Mail-Partner einschließlich Zeit, Ort und Dauer der Kontakte gespeichert wurden. Und zwar unabhängig davon, ob man sich strafbar gemacht hatte.
Leutheusser-Schnarrenberger schlägt Quick Freeze vor
Die Liberalen haben sich von Anfang an gegen die Umsetzung eingesetzt. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz gekippt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat in diesem Jahr Vorschläge zur Reform der Richtlinien vorgelegt, wonach die Sicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen angeordnet werden kann, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben.
Die Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin zu geschäftlichen Gründen speichern, sollen also anlassbezogen gesichert ("eingefroren") werden. In einer zweiten Stufe können sie dann mit Zustimmung eines Richters den Ermittlern zur Verfügung gestellt ("aufgetaut") werden.
Behindert die FDP die Sicherheitsbehörden?
Nein. Die Ermittlungsarbeit auch rund um die Zwickauer Neonazi-Bande war erfolgreich. Es gibt auch im Teilumfang eine Möglichkeit, nach der Strafprozessordnung auf vorhandene Daten zuzugreifen Dies zeigt, dass die Vorwürfe, hier würde Strafverfolgung oder Polizeiarbeit behindert unbegründet sind.
Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagt: "Hier wird mal wieder das beliebte Spiel gemacht, dass diejenigen, die sich konsequent für die Rechte der Bürger einsetzen und auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ernstnehmen, in manchen Situationen dann als mögliche Komplizen von Straftätern diffamiert werden. So kann man eine redliche Diskussion nicht führen."
Hat nur Deutschland Bedenken?
Nein. Die alte Richtlinie aus dem Jahre 2006 ist nicht nur in Deutschland, sondern in fünf weiteren Ländern der Europäischen Union auf Grund von verfassungsrechtlichen Bedenken nicht umgesetzt worden (Schweden, Rumänien, Tschechien, Großbritannien und Irland). Die Kommission hat jetzt eine Evaluierung und dann eine Änderung der Richtlinie in Aussicht gestellt. Dieses Verfahren soll nach Ansicht der Liberalen abgewartet werden, bevor der deutsche Gesetzgeber dann gegebenenfalls zu einer Umsetzung der geänderten Richtlinie kommt. MEHR ZUM THEMA:





