Der deutsche Hausärzteverband hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, mit dem Hausärzte bundesweit mit Protesten gegen die Finanzierungspläne von Minister Rösler drohen. Zunächst sind Plakataktionen geplant. Danach kann es zu Behandlungsboykott und der Rückgabe der kassenärztlichen Zulassung kommen.
Worum geht es eigentlich?
In der vergangenen Legislaturperiode erließ die Große Koalition ein Gesetz, das die Krankenkassen dazu verpflichtet, mit Hausärzten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen. So sollte der Hausarzt als eine Art Lotse im Gesundheitssystem dienen, um unnötige Besuche bei Spezialisten zu vermeiden.
Die Krankenkassen stemmten sich gegen das Gesetz. Durch den Zwang zum Vertragsschluss würden sich freie Honorarverhandlungen mit den Verbänden schwierig gestalten, die Kosten für die Krankenkassen steigen. Auch die FDP stand der gesetzlichen Verpflichtung stets kritisch gegenüber, weil Vertragspartnern, einzelnen Hausärzten und Patienten so die Möglichkeit genommen wird, ein Angebot, das ihnen nicht gefällt, abzulehnen. Es zeigte sich, dass die abgeschlossenen Verträge die Hausärzte für die gleiche Leistung finanziell besserstellten als andere Ärzte.
Durch die Weigerung der Krankenkassen verzögert sich in den meisten Fällen der Vertragsschluss bis heute – die gesetzte Frist lief bereits im Juni 2009 aus. Infolgedessen wurden nur wenige Verträge abgeschlossen. Flächendeckend abgeschlossene und rechtswirksame Verträge haben Bayern, Baden-Württemberg und Bremen.
Was werfen die Hausärzte Minister Rösler vor?
Die Hausärzte werfen Minister Rösler Wortbruch vor. Er habe ihnen versprochen, dass § 73b SGB V, die Pflicht zum Abschluss von Hausarztverträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung, in der bestehenden Form in den nächsten drei Jahren Bestand haben würde.
Wie ist es tatsächlich?
§ 73b SGB V, die gesetzliche Verankerung der Hausarztverträge, wird von Philipp Rösler nicht angetastet. Im Rahmen der Finanzierungsreform des Gesundheitswesens geht es einzig darum, die jährlichen Vergütungszuwächse der Hausärzte mit Hausarztvertrag zu begrenzen. Ihre Honorare sollen künftig so steigen wie die der Hausärzte ohne Hausarztvertrag und anderer Ärzte auch. Dies ist fair. Denn erstens darf gleiche Leistung nicht unterschiedlich honoriert werden, das gebietet die gerechte Behandlung innerhalb der Ärzteschaft. Und zweitens müssen sich alle an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen.
Beitragszahler würden auch kein Verständnis dafür haben, dass ihre Belastungen steigen, während gleichzeitig für eine Gruppe von Ärzten Ausnahmen gemacht würden. Es ist auch nicht so, dass Hausärzten Geld weggenommen wird. Das Plus fällt nur geringer aus wie bislang erwartet.
Auf welche Verträge bezieht sich die Begrenzung?
Die Begrenzung bezieht sich ausschließlich auf noch nicht geschlossene und nicht rechtswirksame Verträge. Bereits bestehende rechtswirksame Verträge werden in ihrer Ausgestaltung – also auch in der Vergütungsregelung – nicht angetastet, sie genießen Vertrauensschutz. Das hat Minister Rösler von Anfang an gesagt und diesen Grundsatz will auch niemand angreifen.
Fazit:
Die Hausärzte vertreten ihre Interessen. Der Minister ist verpflichtet, die Interessen aller zu wahren und das Gesundheitssystem für die Zukunft abzusichern. MEHR ZUM THEMA:
Worum geht es eigentlich?
In der vergangenen Legislaturperiode erließ die Große Koalition ein Gesetz, das die Krankenkassen dazu verpflichtet, mit Hausärzten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen. So sollte der Hausarzt als eine Art Lotse im Gesundheitssystem dienen, um unnötige Besuche bei Spezialisten zu vermeiden.
Die Krankenkassen stemmten sich gegen das Gesetz. Durch den Zwang zum Vertragsschluss würden sich freie Honorarverhandlungen mit den Verbänden schwierig gestalten, die Kosten für die Krankenkassen steigen. Auch die FDP stand der gesetzlichen Verpflichtung stets kritisch gegenüber, weil Vertragspartnern, einzelnen Hausärzten und Patienten so die Möglichkeit genommen wird, ein Angebot, das ihnen nicht gefällt, abzulehnen. Es zeigte sich, dass die abgeschlossenen Verträge die Hausärzte für die gleiche Leistung finanziell besserstellten als andere Ärzte.
Durch die Weigerung der Krankenkassen verzögert sich in den meisten Fällen der Vertragsschluss bis heute – die gesetzte Frist lief bereits im Juni 2009 aus. Infolgedessen wurden nur wenige Verträge abgeschlossen. Flächendeckend abgeschlossene und rechtswirksame Verträge haben Bayern, Baden-Württemberg und Bremen.
Was werfen die Hausärzte Minister Rösler vor?
Die Hausärzte werfen Minister Rösler Wortbruch vor. Er habe ihnen versprochen, dass § 73b SGB V, die Pflicht zum Abschluss von Hausarztverträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung, in der bestehenden Form in den nächsten drei Jahren Bestand haben würde.
Wie ist es tatsächlich?
§ 73b SGB V, die gesetzliche Verankerung der Hausarztverträge, wird von Philipp Rösler nicht angetastet. Im Rahmen der Finanzierungsreform des Gesundheitswesens geht es einzig darum, die jährlichen Vergütungszuwächse der Hausärzte mit Hausarztvertrag zu begrenzen. Ihre Honorare sollen künftig so steigen wie die der Hausärzte ohne Hausarztvertrag und anderer Ärzte auch. Dies ist fair. Denn erstens darf gleiche Leistung nicht unterschiedlich honoriert werden, das gebietet die gerechte Behandlung innerhalb der Ärzteschaft. Und zweitens müssen sich alle an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen.
Beitragszahler würden auch kein Verständnis dafür haben, dass ihre Belastungen steigen, während gleichzeitig für eine Gruppe von Ärzten Ausnahmen gemacht würden. Es ist auch nicht so, dass Hausärzten Geld weggenommen wird. Das Plus fällt nur geringer aus wie bislang erwartet.
Auf welche Verträge bezieht sich die Begrenzung?
Die Begrenzung bezieht sich ausschließlich auf noch nicht geschlossene und nicht rechtswirksame Verträge. Bereits bestehende rechtswirksame Verträge werden in ihrer Ausgestaltung – also auch in der Vergütungsregelung – nicht angetastet, sie genießen Vertrauensschutz. Das hat Minister Rösler von Anfang an gesagt und diesen Grundsatz will auch niemand angreifen.
Fazit:
Die Hausärzte vertreten ihre Interessen. Der Minister ist verpflichtet, die Interessen aller zu wahren und das Gesundheitssystem für die Zukunft abzusichern. MEHR ZUM THEMA:






Kommentare
Hausärzte
Den Kommentar der Stellungnahmen kann ich nur unterstützten, insbesondere jenen von Ekkeh.Grützner. Es ist heute schon Tatsache, dass aufgrund der 10-Euro-Gebühren vierteljährlich viel weniger Patienten ihren Hausarzt aufsuchen und so chronische Krankheiten womöglich zu spät erkannt werden. Hinzu kommt, dass Hausärzten bei den Hausbesuchen unbedingt ein Honorar gewährt werden muss. Das Dilemma bei den Landärzten ist hinreichend bekannt, nur wird es wieder einmal verschleppt. Leidtragende sind vor allem ältere Patienten, die oft nicht in der Lage sind, ihren Arzt aufzusuchen. Wir sollten alle daran denken, dass wir auch alle älter werden. Da ich ständig mit vielen 85-91-jährigen zu tun habe, denke ich, dass Herr Dr. Rösler einmal eine Landarztpraxis besuchen und diesen bei den Fahrten zu den Patienten begleiten sollte, damit er deren Probleme aktuell erfährt.