Laut § 21 der Bundesatzung der FDP kann über wichtige politische Fragen ein Mitgliederentscheid stattfinden. Auf Antrag der Vorstände oder Parteitage von fünf Landesverbänden oder von einem Drittel der Kreisverbände oder von fünf Prozent der Mitglieder der FDP hat der Bundesvorstand den beantragten Mitgliederentscheid durchzuführen.
FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagt: "Es ist das gute Recht unserer Basis, und auch eine Errungenschaft unserer Parteiorganisation, dass es dieses Mitwirkungsrecht der Basis gibt – und deshalb wird die Parteiführung, die Geschäftsstelle auch ein solches Verfahren sauber durchführen und konstruktiv begleiten."
Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Kreisverbände sind gehalten, zum Thema des jeweiligen Mitgliederentscheids Informationsveranstaltungen durchzuführen.
Der Mitgliederentscheid erfolgt durch Briefabstimmung und/oder durch ein technisches Verfahren, das einer Briefabstimmung gleichsteht. Die Dauer eines solchen Verfahrens nach Eingang des satzungsrechtlich gültigen Antrags beträgt etwa 10 Wochen.
Haben sich mindestens ein Drittel der Mitglieder an dem Mitgliederentscheid beteiligt, so ist dessen Ergebnis die politische Beschlusslage der FDP und steht einer Entscheidung des Bundesparteitages gleich. Wird das Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.
Für die Abgeordneten der FDP im Bundestag gilt das allerdings nicht. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind frei gewählte Abgeordnete, die ausschließlich ihrem Gewissen unterliegen. Es gibt in der deutschen Verfassungswirklichkeit kein imperatives Mandat. Die Partei kann Abgeordnete nicht anweisen, sondern sie bitten, sie kann Empfehlungen geben, Wünsche äußern, aber es gibt keine unmittelbaren Weisungen, auch nicht durch Mitgliederentscheid.
Das weitere Verfahren regelt die durch den Bundesvorstand zu beschließende Verfahrensordnung. MEHR ZUM THEMA:
FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagt: "Es ist das gute Recht unserer Basis, und auch eine Errungenschaft unserer Parteiorganisation, dass es dieses Mitwirkungsrecht der Basis gibt – und deshalb wird die Parteiführung, die Geschäftsstelle auch ein solches Verfahren sauber durchführen und konstruktiv begleiten."
Wie sieht das weitere Verfahren aus?
Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Kreisverbände sind gehalten, zum Thema des jeweiligen Mitgliederentscheids Informationsveranstaltungen durchzuführen.
Der Mitgliederentscheid erfolgt durch Briefabstimmung und/oder durch ein technisches Verfahren, das einer Briefabstimmung gleichsteht. Die Dauer eines solchen Verfahrens nach Eingang des satzungsrechtlich gültigen Antrags beträgt etwa 10 Wochen.
Wie geht man mit dem Ergebnis um?
Haben sich mindestens ein Drittel der Mitglieder an dem Mitgliederentscheid beteiligt, so ist dessen Ergebnis die politische Beschlusslage der FDP und steht einer Entscheidung des Bundesparteitages gleich. Wird das Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.
Für die Abgeordneten der FDP im Bundestag gilt das allerdings nicht. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind frei gewählte Abgeordnete, die ausschließlich ihrem Gewissen unterliegen. Es gibt in der deutschen Verfassungswirklichkeit kein imperatives Mandat. Die Partei kann Abgeordnete nicht anweisen, sondern sie bitten, sie kann Empfehlungen geben, Wünsche äußern, aber es gibt keine unmittelbaren Weisungen, auch nicht durch Mitgliederentscheid.
Das weitere Verfahren regelt die durch den Bundesvorstand zu beschließende Verfahrensordnung. MEHR ZUM THEMA:





