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Stiftung für die Freiheit | surF Nr. 60 | Kommentare (1)
Was man sieht und was man nicht sieht
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(11.02.2010) Die aktuelle Ausgabe von "surF - Liberales im Netz" beschäftigt sich mit der selektiven Wahrnehmung einiger Journalisten und deren mangelhafter Aufbereitung von Informationen. Am Beispiel des Hartz-IV-Urteils vom Dienstag verdeutlicht der Autor, wie Gesetzestexte häufig aus Bequemlichkeit keiner strengen Faktenprüfung unterzogen werden. Fazit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!





Kommentare
Jouralist aus Passion, nicht Profession u.a wg.Volksentscheide!
Genaue wichtige, sehr wichtige Gesetze studieren, seit mindestens fünf Jahren beschäftige ich mich damit. Es geht um Völkerrecht im Grundgesetz, das noch zwingend umgesetzt werden muss. Der Gesetzestext ist seit Beginn der BRD vergegeben, nur nich t umgesetzt, warum? Das habe ich in einem Blog(focus etc.) ausführlich dargestellt. Hier der Text: „Wir können seit zwanzig Jahren Volksentscheide nach § 20 21 GG. abgeben. Nur unsere Politiker wollen das bisher nicht. Zwar steht es jetzt mal wieder im Koalitionsvertrag, aber vor allem die Altvorderen haben etwas dagegen. Denn schon 1990 bei der Wiedervereinigung sollte §146 gem. den Koblenzer Beschlüssen vom 10.07.1948 Die Rechtskraft der Verfassung(altes GG.) wieder herstellen. Denn gem. § 23 GG. wurde die BRD (BGBL 1990 II S.885 890) aufgelöst und kann nicht stillschweigend weitergeführt werden, wenn der oberste Souverän, das Volk das nicht per Volksentscheid ausdrücklich beschliesst. Lesen sie dazu, was z.B. das Schweizmagazin dazu schreibt. Ausführlich ist das bei wikipedia: Die völkerrechtliche Lage Deutschlands nach 1945, beschrieben. Vor allem der Kommentar von Prof. Dr. Bracht spricht Bände.“ Es gibt dazu natürlich von mir auch eine Zusammenfassung, aber wesentlich ist die Kenntnisnahme durch die Bevölkerung und die getreue Umsetzung durch die Politiker. Was hindert sie noch, meine Damen und Herren Abgeordneten(aller Fraktionen)?