Der Kompromiss mit dem Europäischen Rat sieht jetzt sowohl ein ordentliches Verfahren vor einer Sperrung des Internetanschlusses vor, als auch den expliziten Bezug auf die Europäische Bürgerrechtskonvention. Netzsperrungen kommen als Ahndung bei Urheberrechtsverstößen in Frage.
Silvana Koch-Mehrin erklärte: „Die Liberalen haben die wichtige Forderung durchgesetzt, dass eine Netzsperre erst nach einem Verfahren mit Anhörung verhängt werden darf. Das Internet ist eine wichtige Informationsquelle und Bestandteil des täglichen Lebens der Bürger, der Zugang dazu darf nicht willkürlich abgeklemmt werden. Das gilt jetzt europaweit.“
Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der FDP im EP: „Das Parlament blockierte fast zwei Jahre lang die willkürliche Netzsperrung und hat sich jetzt endgültig durchgesetzt. Der Verzicht auf das vorgeschaltete Verfahren wäre einem Ausverkauf der Bürgerrechte gleichgekommen.“
Die Verhandlungen zum Telekompaket hatten sich längere Zeit hingezogen. Zuletzt wurde ausschließlich die Frage der Netzsperrungen debattiert. Einige Mitgliedsstaaten forderten schärfere Sanktionen gegen Urheberrechtsverstöße. Frankreich etwa favorisiert ein Verfahren, bei dem nach drei Verstößen automatisch der Zugang ins Netz gesperrt wird. In den deutschen Koalitionsverhandlungen hingegen hatte die FDP den Zugang zum Internet als Bürgerrecht durchgesetzt. Der jetzt erzielte Kompromiss dagegen sieht ein ordentliches Verfahren vor der Sanktion vor.
Der Kompromiss wird voraussichtlich Ende November im Plenum des EP angenommen, der Rat kann danach die Rahmenrichtlinie annehmen.



