09.07.2014FDPInnen

BARTH: Befristung für Antragstellung bei Hilfsfonds aufheben

Berlin. Zur vom Kabinett beschlossenen Aufstockung des Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder im Osten erklärt der stellvertretende FDP‑Bundesvorsitzende UWE BARTH:

„Wem eine Entschädigung zusteht, der muss sie auch bekommen. Deshalb begrüßen wir die Aufstockung des Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder im Osten Deutschlands und fordern die Bundesregierung zudem auf, die zeitliche Befristung für eine Antragstellung aufzuheben. Die Erlebnisse in DDR-Heimen begleiten die Opfer ihr Leben lang. Das kann man weder zeitlich begrenzen, noch den Fonds lediglich mit unzureichenden finanziellen Mitteln ausstatten.

Die Entschädigung soll jeder erhalten, der Opfer ist und nicht nur, wer sich auch rechtzeitig gemeldet hat. Es muss gleiches Recht für alle gelten. Ansprüche müssten unabhängig von der Kassensituation abgearbeitet werden. Angesichts der unverändert hohen Steuereinnahmen müssen Bund und Länder in ihren Haushalten entsprechende Prioritäten setzen.

Der Fonds kann das Unrecht nicht ungeschehen machen, aber zumindest symbolisch entschädigen. Gerade weil wir wissen, dass es vielen Opfern nicht leicht fällt über das erlittene Unrecht zu sprechen, darf der Staat durch eine Meldefrist nicht eine neue Hürde schaffen und Betroffene ausschließen. Der Thüringer Landtag war 2010 auf FDP-Antrag hin bundesweit das erste Landesparlament, dass das Unrecht auch von DDR-Heimkindern anerkannt hat und die Diskussion einer Entschädigung auch für Heimkinder-Ost ins Rollen brachte. Dieser Verantwortung müssen wir uns weiter stellen.“

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