09.12.2014FDPEnergie

Beschluss des FDP-Bundesvorstandes: Kernforderungen der liberalen Energiepolitik

Berlin. Der Bundesvorstand der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2014 beschlossen:

Für eine zukunftsfähige Energiepolitik

Die Nutzung von Energie gehört zu den wichtigsten Säulen des Wohlstands unserer Gesellschaft. Dabei wird die grundsätzliche Ausrichtung der Energiepolitik an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit von der FDP unterstützt. Die jüngere Entwicklung zeigt jedoch, dass die Erreichbarkeit dieser Ziele durch den subventionsfinanzierten Ausbau erneuerbarer Energieträger und planwirtschaftliche Eingriffe in den Energiemarkt nicht gelingen kann.

Seit Jahren steigende Strompreise belasten Wirtschaft und private Haushalte gleichermaßen. Zudem leidet die Versorgungssicherheit unter dem immer größeren Einfluss der Wind- und Sonnenenergie, weil diese wetterbedingt nicht jederzeit zur Verfügung steht. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Strompreise für Verbraucher fast verdoppelt. Aufgrund der steigenden EEG-Umlage, der Stromsteuer und der auf beides zusätzlich erhobenen Mehrwertsteuer kommen die seit einigen Jahren wieder sinkenden Großhandelspreise bei den Stromkunden nicht an. Milliardenschwere Investitionen in den Netzausbau werden die Kostenspirale in den kommenden Jahren weiter nach oben treiben. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland vor größerem Schaden zu bewahren, werden Teile der energieintensiven Industrie von der Umlage entlastet. Obwohl diese Entlastungen dem Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie dienen, Wertschöpfung in Deutschland halten und dadurch Arbeitsplätze sichern, sorgen sie für eine von der Bevölkerung als ungerecht empfundene Verteilung der Kosten der Energiewende. Selbst bei einer Rücknahme der Entlastungen würden die höheren Energiekosten letztlich über höhere Preise wieder beim Verbraucher landen. Abhilfe schafft also nur eine Verhinderung des Kostenanstiegs insgesamt.

Während einzelne Wirtschaftszweige und Grundbesitzer von Herstellung und Betrieb der subventionierten EEG-Anlagen profitieren, müssen die Verbraucher die gestiegenen Kosten tragen. Besonders einkommensschwache Haushalte müssen einen überdurchschnittlichen Anteil ihres Einkommens zur Deckung der Energiekosten aufwenden. Das führt zu einer Umverteilung von arm zu reich.

Das Ziel der Umweltverträglichkeit der deutschen Energiewende wird ebenfalls verfehlt. Die CO2-Emissionen wurden nicht zurückgeführt. Seit drei Jahren steigen die Treibhausgasemissionen sogar wieder an, weil wegen der nicht gleichmäßig zur Verfügung stehenden Energie aus erneuerbaren Energieträgern und der wegfallenden Atomenergie die Versorgungssicherheit mit fossilen Kraftstoffen gesichert werden muss.

An diesen Defiziten werden auch die jüngsten Reformen der Bundesregierung nichts ändern können. Hierbei handelt es sich bestenfalls um Kostenkosmetik. Mit einer vorübergehenden Stabilisierung der EEG-Umlage oder der Aussicht auf ein langsameres Wachstum ist es nicht getan. Die ambitionierten Ausbauziele müssen auch in Zukunft teuer erkauft werden. Selbst wenn die Steigerung der EEG-Umlage gebremst werden könnte, wird die Last des Netzinfrastrukturausbaus und zusätzlicher konventioneller Kraftwerkskapazitäten zur Sicherung der Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren immer kräftiger zu spüren sein.

Die Grundlage einer liberalen Energiepolitik ist die Orientierung an den Interessen der privaten und gewerblichen Energieverbraucher, die eine preiswerte, sichere und umweltschonende Energieversorgung erwarten. Eine hohe Lebensqualität und günstige wirtschaftliche Standortbedingungen sind das Leitbild der FDP auch in der Energiepolitik. Das erfordert eine Rückbesinnung auf marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Die Politik setzt lediglich die unbedingt notwendigen Rahmenbedingungen fest, damit der Missbrauch von Marktmacht verhindert und effektiver Umweltschutz praktiziert wird. Für Planwirtschaft und Innovationslenkung ist kein Platz in einer zukunftsorientierten Energiepolitik. Weder Behörden noch Branchenvertreter können die Entwicklung des Energiemarkts der Zukunft voraussehen. Allein im Wettbewerb um die kostengünstigsten und umweltfreundlichsten Technologien lassen sich die Bedürfnisse der Stromverbraucher erfüllen. Nur eine effiziente Energiewirtschaft vermag sowohl die Konsequenzen des von der Mehrheit der Bürger gewollten Ausstiegs aus der Kernenergie zu kompensieren als auch die Herausforderungen der europäischen Klimapolitik zu meistern. Fortschritte bei technischen Entwicklungen müssen laufend in die Überlegungen zur Energiepolitik einbezogen werden, sofern sich solche Technologien als wirtschaftlich tragfähig erweisen.

Kernforderungen der liberalen Energiepolitik:

1. Abschaffung des EEG und Senkung der Stromsteuer

Erneuerbare Energien haben auf dem deutschen Strommarkt einen Anteil von über 25 Prozent. Damit hat das EEG sein Ziel, die Markteinführung erneuerbarer Energien, längst erreicht. Es ist allerhöchste Zeit, sie in den Wettbewerb zu entlassen und das EEG abzuschaffen. In einem nachhaltigen Strommarkt hat das auf technologiespezifische Subventionen und marktfremde Privilegien setzende EEG keine Zukunft. Nicht Gesetze sollten zukünftig darüber entscheiden, mit welchem Energieträger und welcher Technologie zur Energieversorgung beigetragen wird. Das Tempo beim Zubau der erneuerbaren Energien muss dem Ausbaustand der Übertragungs- und Verteilnetze in einem zusammenwachsenden europäischen Energiebinnenmarkt sowie der Entwicklung von Speicher- und Steuerungstechniken angepasst werden. Neue Kapazitäten dürfen nicht automatisch Investitionen auf Kosten Dritter nach sich ziehen oder als gegeben voraussetzen.

Anstelle weit in eine ungewisse Zukunft geplanter Ausbauziele für erneuerbare Energieträger sollte das Auswahlverfahren des Marktes die Leitplanken der Investitionen in Netz und Kraftwerkskapazitäten setzen. Auch für die erneuerbaren Energieträger müssen die Regeln des Marktes mit all ihren Chancen und Risiken gelten. Für die Förderstrukturen, die mit dem EEG eingerichtet wurden, muss ein mit geltendem Recht und Vertrauensschutz konformer Weg begangen werden. Sehr viele Bestandsanlagen könnten auch ohne Einspeisevergütung wirtschaftlich betrieben werden.

Ein Wegfall der EEG-Umlage würde einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt langfristig um mehr als 200 Euro im Jahr entlasten. Eine Senkung der Stromsteuer würde diesen Entlastungseffekt noch verstärken und die Bereitschaft der energieintensiven Wirtschaft für Investitionen in Deutschland wieder steigern.

2. Vollendung des europäischen Energiebinnenmarktes

Die Energiewende sollte ein gesamteuropäisches Projekt sein. Das Erreichen der europäischen Klimaschutzziele erfordert die Vollendung des transeuropäischen Netzausbaus und der Liberalisierung des Energiebinnenmarktes. Deshalb muss die deutsche Energiepolitik in eine gesamteuropäische Energiepolitik eingebunden werden. Am Ende der Entwicklung muss ein unverfälschter Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt stehen, in dem Energie dort erzeugt wird, wo dies am effizientesten ist, der ohne Subventionssysteme auskommt und in dem Strom im gesamten Binnenmarkt gekauft, transportiert und gehandelt werden kann. Schon heute klagen unsere europäischen Nachbarn über die Folgen der Energiewende für ihre Kraftwerke und Netze. Die durch die fluktuierende Einspeisung des Wind- und Solarstroms in die Netze hervorgerufenen Probleme enden nicht an den Grenzen Deutschlands, sondern belasten zunehmend auch den europäischen Strommarkt. Dass Länder wie die Niederlande oder Polen bereits darangehen, mit dem Bau von Stromsperren die eigenen Stromnetze vor Überlastung durch den Strom aus erneuerbaren Energieträgern aus Deutschland zu schützen, zeigt, wie dringlich eine Harmonisierung der Ziele und Instrumente der Energiewende mit dem europäischen Energiebinnenmarkt ist. Deutschland muss umgehend das unkoordinierte Vorgehen beim Ausbau der erneuerbaren Energieträger beenden und sich dafür einsetzen, dass das Zieldreieck aus Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit zum Leitmotiv der auf europäischer Ebene harmonisierten Klimapolitik werden. Die nationalen oder gar bundeslandspezifischen Ausbauziele sind dann entbehrlich.

3. Der Emissionshandel ist das Leitinstrument zur Sicherung des Klimaschutzes

Mit dem Emissionshandel hat die Europäische Union bereits vor Jahren ein Klimaschutzinstrument eingeführt, das auf der Grundlage von Wettbewerb und Marktwirtschaft funktioniert und zu einer besonders kostengünstigen Reduktion von Treibhausgasen anreizt. Emissionsarme Verfahren der Energieumwandlung profitieren von dem Zertifikatehandel. Auf Technologien mit hohen Emissionen kommen höhere Kosten zu. Dadurch erfolgt über den Emissionshandel auch eine indirekte Förderung der erneuerbaren Energieträger. Das bedarf deshalb auch keiner Festlegung separater Ausbauziele der EU für Erneuerbare Energien. Auch energieeffizientes Wirtschaften profitiert vom Handel mit Emissionsrechten. Deshalb unterstützen wir eine Ausweitung des Emissionshandels auf weitere Sektoren. Das Ziel, den europäischen Emissionshandel in ein entsprechendes globales Konzept zu integrieren und mit den neu entstehenden Emissionshandelssystemen außerhalb der EU zu verknüpfen, muss im Sinne eines glaubwürdigen Klimaschutzes unbedingt weiter verfolgt werden.

4. Offene Leistungsmärkte statt planwirtschaftlicher Kapazitätsmärkte

Die Debatte um die Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten zur Gewährleistung einer wirtschaftlich tragfähigen Stabilisierung der Stromversorgung zeigt, dass das EEG neben hohen Kosten auch eine gefährliche Interventionsspirale auf dem Strommarkt in Gang gesetzt hat. Wir dürfen jedoch nicht die Fehlentwicklungen, die auf dem Strommarkt durch eine Übersubvention im EEG entstanden sind, durch weitere Regulierungen, wie etwa durch einen überstürzten Einstieg in einen womöglich noch subventionierten Kapazitätsmarkt, verstärken. Die privilegierte Netzeinspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern ist für Neuanlagen zu beenden. Die Preisbildung muss wieder am Strommarkt stattfinden. Sowohl die erneuerbaren Energien als auch die Industrie verfügen über derzeit weitgehend ungenütztes Potenzial für einen flexiblen Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Bevor der Staat eigenmächtig in den Bau von Kraftwerken eingreift und damit Bürgern und Industrie zusätzliche Umlagekosten auferlegt, muss dieses Potenzial der Flexibilisierung erschlossen werden. Regenerative Stromanbieter sollen ihre installierte Leistung entweder gesichert oder mit zugekaufter gesicherter Reserveleistung anbieten müssen. In offenen Leistungsmärkten sollen alle Stromanbieter (Stromvertriebe) die dem Verbraucher zugesagte Leistung unter allen Bedingungen durch Versorgungsgarantien absichern müssen. So wird marktwirtschaftlich effizient die erforderliche Leistung bereitgestellt. Versorgungsgarantien sollen handelbar sein und so auch kleinen Anbietern die Stellung der Versorgungsgarantie ermöglichen. Aus diesem Grund ist die Schaffung eines planwirtschaftlichen Kapazitätsmarktes überflüssig.

Durch den Zwang zum Anbieten gesicherter Leistungen wird auch die Bildung von Allianzen mit Grundlastanbietern sowie die Schaffung von virtuellen Kraftwerken gefördert und ein Anreiz für die Integration von Speichern in den Markt gegeben. Im Rahmen eines marktwirtschaftlichen Ausschreibungsmodells können sich so auch neue Speichertechnologien schneller etablieren.

5. Energieeffizienz: Marktwirtschaftliche Anreize statt energiepolitische Bevormundung

Effizientes Wirtschaften liegt im Interesse jedes Bürgers und kann an der richtigen Stelle auch zur Entlastung der Umwelt beitragen. Steigende Energieträgerpreise geben wirksame Anreize zum sparsamen Energieeinsatz, wobei private Haushalte, Gewerbe und Industrie am besten wissen, wann und wo sich ein sparsamer Umgang mit Energie lohnt. Nicht immer sind dazu hohe Investitionen nötig. Oft reichen schon bessere Informationen und organisatorische Veränderungen aus, um spürbare Effizienzsteigerungen zu erzielen. In vielen Bereichen ist jedoch ein hoher finanzieller und materieller Aufwand erforderlich. Deshalb sind die KfW-Kreditprogramme gerade für den Mittelstand und den privaten Hausbesitzer notwendig, um die notwendige Liquidität für Investitionen zu schaffen. Für die Politik darf Energieeffizienz jedoch kein Selbstzweck sein. Effizienzmaßnahmen müssen stets dort vorgenommen werden, wo sie die höchsten Einsparungen bringen und dürfen nicht mehr Kosten als sie am Ende an Ersparnis erwarten lassen. Das setzt staatlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung klare Grenzen. Weder dürfen sie absolute Energieverbrauchsgrenzen und Produktionsrückgang festlegen, noch dürfen sie dazu führen, dass teure spezifische Einsparungen durch einen steigenden absoluten Energieverbrauch wieder kompensiert werden (Stichwort: Rebound-Effekt). Eine gesetzlich erzwungene energetische Sanierung von Altbauten mit Amortisationszeiten von mehreren Jahrzehnten ist nicht zumutbar. Hauseigentümer müssen in ihren Entscheidungen über Investitionen in Energieeffizienz frei bleiben und getätigte Investitionen auch über Mieten amortisieren können. Die sogenannte Mietpreisbremse ist daher auch eine Maßnahme gegen Investitionen in Energieeffizienz. Insofern sind staatliche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz kein geeigneter Ersatz für marktkonforme Instrumente wie den Emissionshandel. Lediglich als Übergangslösung bis zu einer Ausweitung des EU-Emissionshandels auf alle Wirtschaftsbereiche haben sie im Wärme- bzw. Gebäude- und Verkehrssektor ihre Berechtigung. So können befristete steuerliche Anreize im Wohnungsbestand in Betracht gezogen werden. Aber auch dort ist stets darauf zu achten, dass finanzielle Anreize bzw. regulative Auflagen technologieneutral wirken und die Entscheidungsfreiheit der Energienutzer nicht außer Kraft setzen.

6. Für eine sachliche Fracking-Debatte

Bei der Schiefergasförderung kommen für die FDP neben großen Chancen die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz des Trinkwassers an erster Stelle. Die Fracking-Technologie wird in Deutschland seit 1961 an zahlreichen Förderstellen erfolgreich und ohne Komplikationen angewandt. Die deutschen Umweltstandards gehören zu den strengsten der Welt. Die EU-Kommission hat 2013 festgestellt, dass Erdgasförderung mittels Fracking innerhalb des bestehenden europäischen Rechtsrahmens zulässig ist.

Ein Schüren von Ängsten in der Bevölkerung im Zusammenhang mit Gasförderung mittels Fracking ist angesichts der Faktenlage verantwortungslos. Ein Verzicht auf die Nutzung in Deutschland vorhandener Ressourcen ohne zwingende umwelt- oder sicherheitsbedingte Gründe ist volkswirtschaftlich nicht vertretbar. Ein Fracking-Verbot darf nicht als Hebel zur Beschleunigung des Ausbaus von regenerativen Energien missbraucht werden.

Die FDP nimmt Bedenken ernst und setzt sich für einen wissenschaftlich fundiert begleiteten und transparenten Prozess zur Risikountersuchung und Erprobung neuer Fracking-Anwendungen für Schiefergasgewinnung ein. Dazu sollen von der Bundesregierung finanzierte Studien ergebnisoffen weitergeführt werden. Bei Erprobungen der Industrie sollen Vertreter von Behörden und Bürgerinitiativen mit einbezogen werden. Nur auf einer transparenten und ideologiefreien Basis kann eine zukunftsorientierte gesellschaftliche Akzeptanz von Technologien entstehen. Nach aktuellen Studien könnten in Deutschland künftig etwa 25 Prozent des deutschen Erdgasbedarfs aus Schiefergas gefördert werden, was die Bedeutung des Frackings für unsere Versorgung und auch für die Verringerung der Abhängigkeiten von Importen, z.B. aus Russland, deutlich macht. Es ist heute bereits klar erkennbar, dass die durch Fracking ermöglichte Steigerung der Erdgasförderung in den USA zu erheblichen Kostenvorteilen der amerikanischen Industrie führt. Ein wissenschaftlich-technisch unbegründeter Verzicht auf Fracking in Deutschland und Europa führte mittelfristig zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die heimische energieintensive Wirtschaft und deren Beschäftigte. Eine Verschiebung der Erprobung auf die Zeit nach 2018, wie von der Bundesregierung jetzt vorgeschlagen, ist abzulehnen, da sie in der Sache nicht begründet ist und eine unnötige Verzögerung bedeuten würde.

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