FDPNSA-Affäre

Bundesregierung hat Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki sieht die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten
10.06.2015

Der Bundestag soll nach einem Medienbericht keinen Einblick in die NSA-Spähliste erhalten. Stattdessen solle nur eine Art Ermittlungsbeauftragter Einblick in die Liste mit den Suchbegriffen für die Spionageziele in Europa nehmen dürfen, berichten die "Süddeutsche Zeitung" sowie die Sender NDR und WDR. FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki sieht damit "spätestens jetzt die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten." Sollten sich die Meldungen bestätigen, sei es "die parlamentarische Pflicht, die parlamentarischen Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen."

Dem Medienbericht zufolge unterbreitete Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) den Vorschlag Anfang der Woche vertraulich wichtigen Vertretern von Union und SPD. Das Kanzleramt strebe eine Lösung an, die vorsieht, dass das Parlament eine Art Regierungsbeauftragten vorschlägt, den aber die Regierung benennt. Als Argument dient dem Kanzleramt eine völkerrechtliche Vereinbarung, der zufolge Geheimdienstmaterial der Vereinigten Staaten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Personen weitergeleitet werden dürfen, die nicht der Regierung angehören.

Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun

Für Wolfgang Kubicki ist damit eine neue Dimension erreicht: "Wenn die Bundesregierung mit Verweis auf völkerrechtliche Verträge verfassungswidriges Verhalten begründet, dann hat das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun." Es sei kaum vorstellbar, dass das Aufklärungsbedürfnis eines souveränen Parlamentes vom Wohl und Wehe des amerikanischen Bündnispartners abhängig sein soll." Er moniert, dass sich "Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Adlatus, Kanzleramtsminister Peter Altmaier schon in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, in der BND-NSA-Affäre missliebige Informationen zu unterdrücken und damit die parlamentarische Kontrolle möglichst zu erschweren."

Wenn sich die Meldungen bestätigen würden und die Bundesregierung die Selektorenliste dem dafür zuständigen parlamentarischen Gremium vorenthalte, „ist es die parlamentarische Pflicht, die parlamentarischen Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.“

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