FDPMollath-Urteil

Regierung muss Gesetz zur Zwangseinweisung ändern

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht nach Mollath-Urteil die Bundesregierung in der Pflicht
15.08.2014

Gustl Mollath saß zu Unrecht jahrelang in der geschlossenen Psychiatrie. Und er ist wohl kein Einzelfall. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert die Bundesregierung auf, jetzt endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die "Anforderungen an eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Anstalt verschärft und sehr eng fasst."

Gustl Mollath ist rechtsstaatswidrig in die Psychiatrie geschickt worden. Erst im vergangenen Jahr war Mollath nach mehr als sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden. Zugleich wurde ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet. Rund ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat das Landgericht Regensburg den 57-Jährigen am Donnerstag freigesprochen.

Schlimmster Eingriff in die Freiheitsrechte des Menschen

Seit Jahren steigen die Zahlen der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten an. Dabei ist das Einsperren in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung neben dem Gefängnisaufenthalt und der Sicherungsverwahrung der schlimmste Eingriff in die Freiheitsrechte des Menschen. Er darf nur in Ausnahmefällen und bei erheblicher Gefahr für das Leben anderer Menschen vorübergehend erfolgen. Die Praxis sieht leider anders aus. Für die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist es nun an der Zeit, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern.

Engmaschiges Netz von Kontrolle, Begutachtung und Rechtsmitteln

Sie fordert, "dass endlich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt wird, der die Anforderungen an eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Anstalt verschärft und sehr eng fasst". Es müssten wirklich aktuelle, erhebliche Gefahren für das Leben anderer Menschen vorliegen, die Einweisung müsse von einem Gutachter ausführlich begründet werden und zeitlich sehr kurz auf drei Monate befristet sein. Danach bedürfe es eines weiteren Gutachtens und wieder einer kurzen Befristung. Auch eine Doppelbegutachtung sollte vorgesehen werden. Insgesamt sei die Unterbringung zu befristen, so Leutheusser-Schnarrenberger.

"Es muss ein engmaschiges Netz von Kontrolle, Begutachtung und Rechtsmitteln geschaffen werden, um die ungerechtfertigte Freiheitsentziehung so weit wie möglich zu vermeiden. Das kostet Geld, aber das ist es wert."

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