FDPFlüchtlingspolitik

Zusammenleben und Toleranz statt Abschottung fördern

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki kritisiert den Ansatz, Flüchtlinge nach Religionszugehörigkeit zu trennen
24.05.2016

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft hat vorgeschlagen, Flüchtlinge in den Unterkünften nach Religionszugehörigkeit zu trennen. Wolfgang Kubicki nimmt diese Idee auseinander und fordert stattdessen mehr Personal für die Polizei. Im Gastbeitrag für den "Weser Kurier" fragt der FDP-Vize: "Soll die Landesplanung künftig Siedlungen nur für Schiiten und Sunniten, für Afghanen und Syrer vorsehen? Wann – wenn nicht gleich von Anfang an – wollen wir den Flüchtlingen das Wesen unserer freien Gesellschaft nahebringen?" Für Kubicki ist klar: Das Grundgesetz muss für alle gelten.

Die Antwort auf die steigenden Herausforderungen müsse vielmehr lauten, durch Stärkung der Sicherheitsbehörden die Entstehung rechtsfreier Räume zu verhindern, erläutert der Freidemokrat. Durch die bisherigen Personalausdünnungen im Polizeibereich seien Zustände entstanden, die das Vertrauen der Bürger in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates nachhaltig zu zerstören drohten, konstatiert er.

"Aufklärungsquoten bei Wohnungseinbrüchen von teilweise unter fünf Prozent sind aus rechtsstaatlicher Sicht ebenso wenig hinnehmbar wie die Bildung von religiös und weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften", unterstreicht Kubicki. Wenn der Staat jedoch aus Opportunitätsgründen mit der Trennung von Flüchtlingen nach Religionen diese Entwicklung vorantreibe, handele er verfassungswidrig und untergrabe damit die eigenen Grundlagen.

Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.

Rainer Wendt ist bekannt. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft hat sich in der Vergangenheit häufiger durch reichlich absurde Vorschläge zur angeblichen Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Polizei hervorgetan. Nicht zuletzt seine offenkundig unbedachten Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung schossen weit übers Ziel hinaus. So sagte er zum Beispiel, wer der Polizei die (verfassungswidrige) anlasslose Datenspeicherung nicht in die Hand gebe, „übernimmt Mitverantwortung für die Leiden der Opfer von Kriminalität“. Übersetzt heißt das wohl: Jeder, der sein Privatleben dem staatlichen Handeln nicht zur Überprüfung bereitstellen will, handelt unmenschlich. Über moralische Verdammung, so der Eindruck, kann man auch die Beeinträchtigung von Grundrechten begründen.

Der aktuelle Vorschlag des Chefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Flüchtlinge in den Unterkünften nach Religionszugehörigkeit zu sortieren, ist gemessen an der Sinnhaftigkeit mancher seiner bisherigen Einlassungen also als stringent zu bezeichnen. Folgende Fragen sollten allerdings auch beim mächtigen Gewerkschaftsboss Berücksichtigung finden: Wann – wenn nicht gleich von Anfang an – wollen wir den Flüchtlingen das Wesen unserer freien Gesellschaft nahebringen? Sollen gerade staatliche Institutionen dafür sorgen, dass Religionsfreiheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden in bestimmten Situationen außer Kraft gesetzt werden? Haben wir es nicht eher mit einem behördlichen Versagen zu tun, wenn diese nicht gewährleisten können (oder wollen), dass das Grundgesetz überall und jederzeit gilt? Soll die Landesplanung künftig Siedlungen nur für Schiiten und Sunniten, für Afghanen und Syrer vorsehen?

Die Antwort auf die steigenden Herausforderungen muss in diesem Zusammenhang daher vielmehr lauten: Wir brauchen mehr Personal für die Polizei, um rechtsfreie Räume zu verhindern. Die in vielen Bundesländern und im Bund politisch gewollten Personalausdünnungen im Polizeibereich haben dazu geführt, dass vielfach Gerechtigkeitslücken entstanden sind, die das Vertrauen der Bürger in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates nachhaltig zu zerstören drohen. Aufklärungsquoten bei Wohnungseinbrüchen von teilweise unter fünf Prozent sind aus rechtsstaatlicher Sicht ebenso wenig hinnehmbar wie die Bildung von religiös und weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften. Wenn der Staat jedoch aus Opportunitätsgründen mit der Trennung von Flüchtlingen nach Religionen seinen Teil zur Bildung paralleler Räume leistet, handelt er wider unsere Verfassung und untergräbt damit seine eigenen Grundlagen.

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