Im Interview mit der ''Berliner Zeitung'' machte die Justizministerin deutlich, dass es ihr bei der Forderung nicht um einen Angriff auf die katholische Kirche ginge. Die Dimension der 20 bis 30 Jahre zurückliegenden Missbrauchsfälle sei erst in den letzten Wochen deutlich geworden. Dies habe inzwischen auch die Kirche anerkannt, so Leutheusser-Schnarrenberger. "Das ich da als Justizministerin, die für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und für die Einheit der staatlichen Rechtsordnung mitverantwortlich ist, ein besorgtes Wort sage, ist richtig und notwendig", so die Liberale.
Außerdem befürwortet die Ministerin eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen. Diese betragen meist nur drei Jahre ab dem 21. Geburtstag, wodurch die Ansprüche der Opfer auf Schmerzensgeld häufig nicht mehr geltend gemacht werden können. Die FDP-Politikerin findet das zu kurz und fordert im aktuellen Fall die Einrichtung eines runden Tisches zur Klärung der Ansprüche von Betroffenen. Dabei geht es der Liberalen vor allem darum, ein Zeichen für die Geschädigten zu setzen. "Das man mit Geld nichts wiedergutmachen kann, ist ohnehin klar", findet die Justizexpertin.
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