StiftungVorratsdatenspeicherung

Anlasslose Überwachung mit Rechtsstaat unvereinbar

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger kämpft gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
27.01.2016

In Karlsruhe hat eine Gruppe liberaler Kläger ihren Einspruch gegen das neue Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) eingereicht. Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, klagt mit. Die ehemalige Bundesjustizministerin, die aus Protest gegen den sogenannten 'Großen Lauschangriff' sogar ihr Amt niederlegte, kämpft seit vielen Jahren für digitale Freiheiten. "Mit unserem Rechtsstaat ist es eben unvereinbar, alle Bürger massenhaft einer anlasslosen Überwachung zu unterziehen. Die Schönfärberei ändert an dieser Tatsache nichts", unterstrich sie.

Zusammen mit Liberalen wie Burkhard Hirsch, Bundestagsvizepräsident a. D und früherer Innenminister von Nordrhein-Westfalen, und Gerhart Baum, früherer Bundesinnenminister im Kabinett Helmut Schmidt, will Leutheusser-Schnarrenberger sich auch dieses Mal mit ihrer Stimme für Datensicherheit einsetzen. "Es ist einmalig, dass drei ehemalige Innen- und Justizminister wieder gegen ein Gesetz klagen müssen, das in Deutschland und Europa juristisch gescheitert ist", stellte die Freidemokratin mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 fest.

Die damalige Entscheidung des Gerichts habe den Boden für das politische Aus der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa bereitet, auch wenn es sich damals nur um den Richterspruch zu einem deutschen Gesetz gehandelt habe, erläuterte sie. Mit der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung beschädige die Große Koalition nun das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Freien Demokraten wollten mit ihrer Klage dieses Vertrauen für die Bürger wiederherstellen, führte Leutheusser-Schnarrenberger aus.

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