FDPGeheimdienstliche Überwachung

Bürgerrechtsverletzungen durch BND nicht zu rechtfertigen

Gesetzbuch
27.10.2014

Durch das Programm 'Eikonal' hat der Bundesnachrichtendienst (BND) millionenfach Daten deutscher Bürger an die NSA weitergegeben. Die bayerische FDP will deswegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die neusten Enthüllungen zu 'Eikonal' wiesen auf eklatante Grundrechtsverletzungen durch den Geheimdienst hin, kritisierten der Generalsekretär der bayerischen FDP, Daniel Föst, und der FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz in München.

Die Liberalen stellten klar: Die Weitergabe der Daten deutscher Bürger an die NSA könne selbst mit dem G10-Gesetz nicht mehr gerechtfertigt werden. Dieses sieht seit 1968 vor, dass Verfassungsschutzämter sowie Bundesnachrichtendienst die Telekommunikation überwachen und Postsendungen öffnen dürfen. Dafür ist allerdings die schriftliche Genehmigung des Innenministeriums erforderlich. Aufsicht sollte das Parlamentarische Kontrollgremium sowie die G-10-Kommission leisten.

Der BND habe allerdings die Daten an den demokratischen Aufsichtsbehörden vorbei weitergegeben, so Schulz. "Da Bundestag und Bundesregierung offenbar nicht mehr zum Schutz der Grundrechte in der Lage sind, prüfen wir, ob die Bürger dies per Verfassungsbeschwerde selbst in die Hand nehmen können", erklärte Föst. Darüber hinaus fordern die Liberalen eine umfassende Überprüfung des G10-Gesetzes. Dieses stamme "aus der Zeit des Fräuleins vom Amt" und nicht aus der Zeit, in der jeder täglich eine Vielzahl elektronischer Spuren hinterlasse, unterstrich Schulz.

Verschlüsselungspflicht für Provider einführen

Neben der Verfassungsklage arbeiten Föst und Schulz an einer Gesetzesinitiative für ein "Recht auf Verschlüsselung". Danach müsste der Internet-Provider verbindlich eine abhörsichere, komplett verschlüsselte Variante anbieten. Das Ziel: Eine sichere Kommunikationsoption auch für normale Nutzer ohne fortgeschrittene Technikkenntnisse.

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