FraktionenUrteil zuir Sterbehilfe

Bundesverfassungsgericht macht Weg frei für liberales Sterbehilfegesetz

KrankenbettVorrang der Selbstbestimmung des Einzelnen gegenüber demStaat gilt auch am Ende des Lebens.
27.02.2020

Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Regelung zur Sterbehilfe gekippt. Es entschied, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ enthalte. Die Freien Demokraten begrüßen das Urteil ausdrücklich. "Vorrang der Selbstbestimmung des Einzelnen gegenüber Staat gilt auch am Ende des Lebens. Jetzt ist GroKo gefordert, mit einem humanen Sterbegesetz endlich Rechtssicherheit zu schaffen", twitterte FDP-Chef Christian Lindner in einer ersten Reaktion. 

Urteil aus Karlsruhe ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber

"Damit ist der Weg frei für ein liberales Sterbehilfegesetz , das den Betroffenen und Ärzten endlich Rechtssicherheit verschafft“, lobt auch FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Die FDP-Fraktion setze sich schon lange dafür ein, dass der Selbstbestimmung auch am Lebensende größtmöglicher Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. "Wenn schwer und unheilbar Kranke in einer besonderen Notlage selbstbestimmt sterben möchten, muss der Staat diese Entscheidung respektieren und darf ihnen diesen Wunsch nicht verwehren", meint Thomae. Ebenso wenig dürften Ärzte oder Angehörige, die aus Mitgefühl und Mitmenschlichkeit einem Suizid assistieren, einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sein.

Nach dem Urteil seiauch klar: "Bundesgesundheitsminister Spahn darf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht weiter ignorieren und Schwerkranken den Zugang zu Betäubungsmitteln zur Selbsttötung verweigern." Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling- Plahr wirbt für einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein liberales Sterbehilfegesetz.

Es sei wichtig, dass eine solche Initiative aus der Mitte des Parlamentes heraus komme. Ein liberales Sterbehilfegesetz solle garantieren, dass eine suizidwillige Person, deren Wunsch frei, eigenverantwortlich und im Vollbesitz der eigenen geistigen Kräfte gebildet worden sei, auch Hilfe in Anspruch nehmen könne. Die Kontrolle der freiverantwortlichen Willensbildung könnte durch ein mehrstufiges Verfahren sichergestellt werden. Ein ärztliches Beratungsgespräch über Behandlungsoptionen und etwaige Alternativen sei dabei obligatorisch.

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