FDPDoppelbesteuerung von Rentnern

Der Staat darf Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki will eine unzulässige Belastung der künftigen Rentnerinnen und Rentner verhindern.
02.12.2019

Ein Richter des Bundesfinanzhofes hält die seit 2005 geltende Reform der Rentenbesteuerung für in Teilen verfassungswidrig. Egmont Kulosa wertet insbesondere die bis 2040 geltenden Übergangsregelungen als "evidente Verfassungswidrigkeit". Seiner Ansicht nach kommt es durch sie zur Doppelbesteuerung. "Die harte Kritik des BFH-Richters Egmont Kulosa lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig", sagt FDP-Vize Wolfgang Kubicki in der Süddeutschen Zeitung. Er verlangt, dass die Bundesregierung Zahlen zur Rentenbesteuerung vorlegt. Sonst bleibe nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

"Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt", wird Kubicki deutlich. "Kann sie dies nicht, bleibt am Ende nur der Gang nach Karlsruhe, um eine unzulässige Belastung der künftigen Rentnerinnen und Rentner zu verhindern". Der "Bild" sagte Kubicki: "Mir wird angst, mit welcher Leichtigkeit der Bundesfinanzminister immer häufiger verfassungsrechtlich äußerst zweifelhafte Gesetze in die Welt setzt." Man müsse sich nicht wundern, "wenn immer mehr Menschen am Rechtsstaat verzweifeln".

Markus Herbrand, FDP-Steuerexperte im Bundestag und Mitglied im Finanzausschuss, fügt hinzu: "Wenn jetzt selbst ein Richter des BFH die Rentenbesteuerung als verfassungswidrig einschätzt, darf die Bundesregierung nicht weiter den Kopf in den Sand stecken“. Die GroKo müsse "endlich handeln und durch gesetzliche Änderungen die Gefahr der Verfassungswidrigkeit schleunigst aus dem Weg" räumen. Es sei Aufgabe von Politik, "vorausschauend zu handeln und nicht erst dann aktiv zu werden, wenn das Kind durch das naheliegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits in den Brunnen gefallen ist.“ Werde die Bundesregierung dies nicht tun, "müssen auch wir alle Register ziehen und den Gang nach Karlsruhe prüfen“, so Herbrand.

Michael Theurer pflichtet den beiden in einem Gastbeitrag für Focus Online bei: "Wenn also Rentner möglicherweise zu stark besteuert werden, muss die Bundesregierung dringend ihre Berechnungen vorlegen und erklären, wie sie zu ihrer Einschätzung kommt. Ansonsten bleibt am Ende einmal mehr nur noch der Gang nach Karlsruhe."

Darum geht es

Im Jahr 2005 ordnete die damalige Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Wechsel der Besteuerung der Altersvorsorge an: vom Vorher-Zahlen zum Nachher-Zahlen. Konkret: Arbeitnehmer werden für geleistete Vorsorgezahlungen bei der Einkommensteuer schrittweise entIastet. Dafür müssen sie später ihre Rente weitgehend oder (ab Renteneinstiegsjahr 2040, also Jahrgang 1973) voll versteuern. "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen“, schreibt BFH-Richter Kulosa dazu.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung 2002 aufgegeben, tunlichst zu vermeiden, dass Bürgerinnen und Bürger zweimal Steuern zahlen - wenn sie Vorsorge treffen und wenn sie Rente beziehen. Seit 2005, als die Reform in Kraft getreten ist, hat es noch keine Bundesregierung für nötig gehalten, zumindest dem Parlament Zahlen zu präsentieren, die belegen, dass die Reform den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt.

FDP für einen neuen Kurs in der Rentenpolitik

FDP-Chef Christian Lindner fordert einen neuen Kurs in der Rentenpolitik: "Wir müssen etwas an der Grundsicherung verändern." Nach Vorstellung der FDP soll es einen anrechnungsfreien Anteil von 20 Prozent der Ansprüche aus der gesetzlichen Rente geben. Damit sollen alle Kleinrentner, die jemals gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, besser dastehen als jene, die das nie taten.

"Statt Milliarden mit dem Gartenschlauch auszugeben und die langfristige Stabilität der Rente zu untergraben, sollten wir dreierlei tun: Erstens zielgerichtet gegen Altersarmut vorgehen, zweitens die kapitalgedeckte Vorsorge besser machen und drittens die Rente modernisieren und passend zu vielfältigen Lebensläufen machen", fasst Rentenexperte Johannes Vogel das Konzept der Freien Demokraten zusammen. Er warnt vor der Grundrente von Hubertus Heil. Denn es könnte dazu führen, dass jemand, der mehr Rentenbeiträge eingezahlt hat, im Alter mit weniger dasteht, als jemand, der weniger Beiträge eingezahlt hat – und das auf Kosten der Allgemeinheit.

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