StiftungErneuerbare-Energien-Gesetz

EEG nach wie vor ein Fass ohne Boden

Erneuerbare Energien
20.07.2016

Ab 2017 soll alles anders sein, nach 16 Jahren EEG-Förderung sollen erneuerbare Energieträger endlich fit für den Markt gemacht werden. So wirbt die Bundesregierung für die EEG-Novelle, wie sie am 8. Juli vom Bundestag beschlossen wurde. Der lange versprochene Paradigmenwechsel, der die Kostendynamik der Energiewende durchbrechen sollte? Immer noch Fehlanzeige, konstatiert Steffen Hentrich vom Liberalen Institut. Er rügt: "Die Reform orientiert sich an einem planwirtschaftlichen Ideal von Energiewirtschaft, statt den Erfordernissen einer ökonomisch nachhaltigen Klimapolitik gerecht zu werden."

Der Stiftungsexperte gibt zu bedenken, dass der gesamte Betrag an Steuern, Abgaben und Umlagen durch das EEG sich inzwischen auf mehr als die Hälfte des Haushaltsstrompreises beziffere. "Seit dem Jahr 2000 hat sich der Strompreis privater Haushalte verdoppelt, für Unternehmen war der Anstieg noch höher. Im europäischen Maßstab zahlen Haushalte und Unternehmen Spitzenstrompreise", erläutert Hentrich. Diese Kostendynamik sollte nach dem Konzept der Bundesregierung durch eine Ausschreibung der Förderung für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse durchbrochen werden. Allerdings kämen künftig nicht nur die kostengünstigsten Anlagen in den Genuss der Einspeisevergütung, denn es gebe eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregeln, warnt er.

Reform ist eine herbe Enttäuschung

Hentrich fragt: "Wer erinnert sich noch daran, dass das EEG ursprünglich die Markteinführung der erneuerbaren Energien beflügeln sollte? Inzwischen nähert sich die zwanzigjährige Schonzeit vieler Anlagen ihrem Ende und sie wären eigentlich reif für den Markt." Allerdings sorge die geplante EEG-Reform dafür, dass sich die Betreiber von Biomasse-Bestandsanlagen um eine Anschlussförderung bewerben dürften.

Insgesamt sei das neue EEG eine herbe Enttäuschung, unterstreicht der Stiftungsexperte. "Der fromme Anspruch, mit mehr Wettbewerb die Kosten in den Griff zu bekommen, wird durch eine Vielzahl von Detailregelungen infrage gestellt." Auch für die Probleme der Netzintegration und des Netzausbaus gebe es nur eine Scheinlösung. "Es wird nicht reichen, in Netzengpassgebieten einfach nur den Windkraftausbau zu beschränken, zumal dies ungeachtet der Eignung der Standorte geschehen soll", stellt Hentrich klar. "Die volle Verantwortung für die Stromvermarktung müssen die Anlagenbetreiber auch in Zukunft nicht übernehmen."

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