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FDP reicht Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel ein

Mehrfamilienhaus, WohnungenSebsatian Czaja (FDP) und Burkard Dregger (CDU) gaben persönlich die Klage gegen den Mietendeckel beim Berliner Verfassungsgericht ab.
27.05.2020

Die Klage gegen den umstrittenen Berliner Mietendeckel ist unter Dach und Fach. Am Montag haben die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin gegen den Mietendeckel eingereicht. Die Klage umfasst ganze 140 Seiten. Das Gericht wird nun der Frage nachgehen, ob der im Februar 2020 in Kraft getretene Mietendeckel verfassungskonform ist oder nicht. Mit der Klage gehen die Oppositionsfraktionen ihrer Ankündigung einer Normenkontrollklage nach. Für den Berliner FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja liegt ein umfassender Eingriff in die Grundrechte vor. Er macht klar: "Berlin braucht mehr Wohnungen, die bezahlbar sind. Das erreichen wir nur durch Neubau, nicht durch unsichere Rechtskonstrukte."

Der Mietendeckel ist am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Dadurch wurden die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin "eingefroren". Der rot-rot-grüne Senat redet von einem Meilenstein, obwohl das Gesetz seit jeher stark umstritten war. Für Czaja hat der Senat mit Durchsetzung des Mietendeckels "einen eklatanten Weg eingeschlagen, der vor Ideologie strotzt". FDP- und CDU-Fraktion halten den Mietendeckel für verfassungswidrig.

Sowohl Vermieter als auch Mieter werden durch den Mietendeckel in ihren Grundrechten verletzt. Doch vor allem beanstandet Czaja: "Uns Mieterinnen und Mietern gibt der Mietendeckel keine Rechtssicherheit". Die FDP fordert dabei schon lange mehr Wohnungen für Berlin. Diese kommen jedoch nur durch Neubauprojekte zustande.

Anfang Mai haben bereits alle Abgeordneten der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie mehr als 200 Parlamentarier der Unionsfraktion eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

"Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung", sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag. Das Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers, so Buschmann. Berlin habe seine Befugnisse eindeutig überschritten und es sei daher die Pflicht der Abgeordneten, diesen Rechtsbruch zu stoppen.

"Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen", betonte er. Viele Vermieterinnen und Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Ihre bisherige Kalkulation werde nun gefährdet. "Diese rechtswidrige Zumutung wollen wir beseitigen", so Buschmann.

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