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FDP will gegen verfassungswidrige Quote klagen

Die FDP-Fraktion in NRWDie FDP-Fraktion will das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz überprüfen lassen
16.02.2017

Die FDP-Fraktion in NRW will das Beamtengesetz vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Sie kritisiert, dass das neue Dienstrecht Frauen auch dann bevorzugt befördert, wenn diese schlechter qualifiziert seien als Männer. In einem persönlichen Brief an alle 237 Abgeordneten des Landtags wirbt FDP-Chef Christian Lindner nun für eine gemeinsame Verfassungsklage aller Parlamentarier gegen diese Vorgaben.

Darin verweist auf die zahlreichen Klagen betroffener Männer gegen das neue Dienstrecht, die zu einem umfassenden Beförderungsstopp in großen Teilen der NRW-Verwaltung geführt haben. Denn bis zur rechtlichen Klärung müssen die Behörden die Beförderungen aussetzen.

"Deshalb spreche ich Sie ganz persönlich an und lade Sie ein, mit uns gemeinsam für eine rechtliche Klärung zu sorgen", wirbt Lindner in seinem Brief, "wenn auch Sie einen jahrelangen Rechtsstreit und weitgehende Beförderungsstopps in der Landesverwaltung verhindern wollen, haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu."

Am Donnerstag hatten die Abgeordneten schon die erste Gelegenheit Farbe zu bekennen: Da stimmte der Landtag über einen Antrag der FDP auf eine solche Verfassungsklage ab, die nur erfolgen kann, wenn ein Drittel der Parlamentarier zustimmen.

Die Argumentation der Fraktion: Das so genannte Dienstrechtsmodernisierungsgesetz mit der drastisch verschärften Frauenquote - nach der innerhalb bestimmter Bandbreiten schlechter qualifizierte Frauen gegenüber besser qualifizierten Männern zu privilegieren sind -, hat zu Demotivation, zahlreichen Klagen und De-facto-Beförderungsstopps geführt.

Alle Richter kämen bislang zu der übereinstimmenden Einschätzung, dass die Auswahlentscheidungen aufgrund eines klaren Verstoßes gegen den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG rechtswidrig seien. Rot-Grün zeige sich jedoch beratungsresistent und halte an der offensichtlich rechtswidrigen Regelung nicht nur fest, sondern hat sie sogar auf kommunale Beamte und Tarifbeschäftigte im Landesdienst ausgeweitet.

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