FDPBundes-Notbremse

FDP wird gegen pauschale Ausgangssperren​ in Karlsruhe​ klagen

Christian LindnerChristian Lindner will Vorschläge machen, wie man das Bevölkerungsschutzgesetz verfassungsfest machen könnte.
19.04.2021

Nach mehr als einem Jahr Pandemie und unter dem Druck der dritten Welle will der Bund bei der Corona-Bekämpfung mehr Kompetenzen an sich ziehen. Über die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird im Bundestag heftig diskutiert. In dem Gesetz der Regierung zur "Bundes-Notbremse" sind das zentrale Element bundesweite, pauschale Ausgangssperren. Sollte das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung beschlossen werden, "dann werden wir nächste Woche in Karlsruhe Klage erheben", droht FDP-Parteichef Christian Lindner der Bundesregierung mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Maßnahmen seien fragwürdig und verfassungsrechtlich angreifbar. "Wir werden als Fraktion Vorschläge machen, wie man das Bevölkerungsschutzgesetz verfassungsfest machen könnte", kündigte Lindner an.

Insbesondere die von der Bundesregierung geplante Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr steht im Kreuzfeuer der Kritik. "Es ist richtig, dass nun bundeseinheitlich gehandelt wird", so Lindner. Die geplanten Regelungen zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nannte er aber verfassungsrechtlich "hochproblematisch". Man werde Vorschläge machen, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen und sagte an die Koalitionsfraktionen gerichtet, die FDP-Fraktion werde sich gezwungen sehen, "den Weg nach Karlsruhe im Wege von Verfassungsbeschwerden zu gehen", wenn auf die Bedenken nicht eingegangen werde. Zudem gehen die Freien Demokraten davon aus, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen müsste, denn sonst könnte es zu Ansprüchen gegen Länder kommen. "Wenn die Schulen bei einer Inzidenz über 200 geschlossen werden müssen, haben Eltern einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle, wenn sie ihre Kinder betreuen müssen", erklärt Lindner.

Der FDP-Parteivorsitzende verweist zudem darauf, die Wirkung der Ausgangssperre sei umstritten. Als Beispiel nennt er eine aktuelle Studie aus Toulouse, die sogar einen gegenteiligen Effekt der dort verhängten Ausgangssperren beobachtet. Wirksam seien Maskenpflicht, Begrenzung der Kontakte der Haushalte und Testen. Das Problem, das er mit dem Instrument der Ausgangssperren habe, sei zum einen, dass es sich nicht an gesicherten Inzidenzwerten ausrichte, und zum anderen kein Unterschied zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften gemacht werde: "In der Praxis bedeutet das, dass ein geimpftes Ehepaar aufgrund eines Ausbruchs kilometerweit entfernt in einem einzelnen Betrieb daran gehindert wird, alleine nach 21 Uhr vor die Tür zu treten zum Abendspaziergang". Das Gesetz unterscheide nicht zwischen dem Cluster-Ausbruch oder dem diffusen Infektionsgeschehen. Hier drücke sich die ganze verfassungsrechtliche Problematik aus.

Christian Lindner fordert schnelle, sichere und wirksame Maßnahmen. Die FDP werde Änderungen am Gesetzentwurf beantragen, um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu sichern. Das Debakel der Osterruhe dürfe sich nicht wiederholen, denn sonst wäre der Vertrauensverlust in die Pandemiepolitik enorm. Als konkrete Maßnahmen schlägt der FDP-Chef vor, Tests massiv auszuweiten, Kontakte in Hochinzidenzgebieten einzuschränken sowie mehr Tempo beim Impfen, indem die Bundesländer jetzt alle Reserven verimpfen. "Die Nutzung der Reserven, die Streckung zwischen Erst- und Zweitimpfung sowie die Einbeziehung aller niedergelassenen Arztpraxen sind überfällig", betont Lindner.

 

Auch FDP-Generalsekretär Volker Wissing bemängelt das geplante Gesetz: "Die alleinige Orientierung an Inzidenzwerten bildet die Lage vor Ort nicht ausreichend ab, Ausgangsbeschränkungen sind verfassungsrechtlich bedenklich und epidemiologisch nicht wirksam. Der Vorschlag ignoriert quasi jeden technischen Fortschritt in der Pandemiebekämpfung seit einem Jahr: nichts zu Tests, nichts zu Hygienekonzepten, nichts zu geimpften Personen". Im weiteren Kampf gegen das Coronavirus müsse die Regierung mehr Tempo beim Impfen aufnehmen, intelligentere Teststrategien umsetzen und Technologien, wie die Kontaktverfolgungssoftware SORMAS, einsetzen.

Wissing hält fest: "Die FDP wird das Gesetz so jedenfalls nicht mittragen". Sollte die Bundesregierung an ihrem Entwurf festhalten, werde die FDP im Deutschen Bundestag diesen geschlossen ablehnen.

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