FDPAsylpolitik

Flüchtlinge werden als Auszubildende gebraucht

Christian DürrChristian Dürr fordert einen sofortigen Zugang zum Ausbildungsmarkt für Flüchtlinge.
15.01.2015

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion in Niedersachsen, Christian Dürr, fordert einen sofortigen Zugang zum Ausbildungsmarkt für Flüchtlinge. „Handwerksmeister im ganzen Land sagen uns, dass sie gern junge Flüchtlinge als Auszubildende einstellen würden. Es ist ein Trauerspiel, dass die Rechtslage das nahezu unmöglich macht. Die FDP-Fraktion fordert, dass Flüchtlinge während und auch nach der Ausbildung sicher sein können, nicht abgeschoben zu werden“, so der FDP-Fraktionschef.

Es sei schwer verständlich, dass die niedersächsischen Unternehmen keine Auszubildenden finden können und gleichzeitig junge Flüchtlinge zur Untätigkeit per Gesetz gezwungen werden. Die FDP-Fraktion fordert Dürr zufolge, dass jeder, der sich legal in Deutschland aufhält auch jeden legalen Job annehmen darf.

Dürr: „Kein sicheres Bleiberecht, Arbeitsverbot, Vorrangprüfung, Verbot der Zeitarbeit – die rechtlichen Hürden für die Arbeitsaufnahme sind für Flüchtlinge in Deutschland denkbar hoch. Diese Hindernisse müssen abgeschafft werden damit Flüchtlinge eine echte Chance bekommen.“

Hürden jetzt abbauen

Wesentliche Voraussetzung für tatsächlichen Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind Dürr zufolge Sprachkenntnisse. „Die FDP-Fraktion hat in den Haushaltsberatungen 12,5 Millionen Euro für Sprachkurse für Flüchtlinge gefordert. SPD und Grüne haben im Landtag leider nur 500.000 Euro bewilligt. Das halte ich für ein schweres Versäumnis“, so der FDP-Fraktionschef.

Die Politik habe in den vergangenen Jahrzehnten die Hürden zur Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge denkbar hoch gebaut. Dürr: „Jetzt ist es wichtig, diese schnellstmöglich abzubauen. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, wollen kein geschenktes Geld, sondern eine Chance auf ein neues Leben. Es ist unsere Pflicht, ihnen keine unnötigen Steine in den Weg zu legen.“

Hintergrund

Asylbewerber und Geduldete können bisher nicht sicher sein, dass sie während einer Ausbildung oder unmittelbar danach nicht abgeschoben werden. Unternehmen und die Flüchtlinge brauchen Rechtssicherheit, dass ein Bleiberecht während und nach der Ausbildung gewährt wird. Asylbewerber und Geduldete dürfen während der ersten drei Monate gar nicht arbeiten und bis zum 15. Monat nur, wenn es keinen Unionsbürger gibt, der den Job machen könnte (Vorrangprüfung).

Jobs in der Zeit- und Leiharbeit, die für viele der Einstieg in den Arbeitsmarkt sind, dürfen erst ab dem 48. Monat(!) aufgenommen werden. Alle diese Hindernisse beim Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt für Flüchtlinge sind entbehrlich.

 

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