StiftungBargeldzahlungen

Gebrauch von Bargeld darf nicht eingeschränkt werden

Geldscheine
05.02.2016

Mit Blick auf mögliche Begrenzungen oder Verbote von Bargeldzahlungen in Deutschland hat Karl-Heinz Paqué den Stellenwert der Entscheidungsfreiheit in Geldfragen hervorgehoben. "Der Gebrauch von Geld für Transaktionen ist ein zentrales Stück Freiheit, das vom Grundgesetz garantiert wird", betonte der stellvertretende Vorsitzende der Stiftung für die Freiheit. "Der Mensch darf frei darüber entscheiden, in welcher Form er sein Eigentum hält – ob in Kunstwerken, Immobilien, Wertpapieren, Sparkonten oder eben in Form von Geld, selbst wenn er dies unter sein Kopfkissen legt. Und wenn er es dann ausgibt, ist dies auch wieder eine freie Entscheidung. Das geht den Staat nichts an."

Argumente, dass der Gebrauch von Bargeld zur Geldwäsche animieren könne, taugten nicht als Begründung, das Eigentumsrecht für Millionen unbescholtener Bürger massiv einzuschränken, findet Paqué. "Der Kampf gegen die Geldwäsche muss andere Instrumente nutzen", unterstrich er. Eine Totalüberwachung aller Transaktionen über ein paar Tausend Euro sei völlig unverhältnismäßig.

Menschen müssen sich finanziell schützen dürfen

"Im Übrigen stecken hinter der Präferenz für Bargeld oft ganz rationale Motive", gab der Stiftungsexperte zu bedenken. Banknoten und Münzen seien die liquideste Form der Geldanlage und unterlägen allein dem Risiko, dass ihr realer Wert durch Inflation vermindert werde. "Alle anderen Formen der Einlagen bei Banken unterliegen dem zusätzlichen Bonitätsrisiko, dass die Bank insolvent werden kann. Ich muss als Anleger das Recht haben, mich vor diesem Risiko zu schützen – durch Flucht in Bargeld. Oder auch in Devisen, also ausländisches Bargeld, das ist ja der Sinn der Konvertibilität von Währungen", erläuterte Paqué.

Diesen Notausgang zum Bargeld dürfe der Staat nicht verriegeln: Wer den Banken nicht traue, der müsse das Recht haben, Bargeld zu halten und in Bargeld zu zahlen, forderte der Stiftungsvize. "Es ist wie bei einer öffentlichen Veranstaltung, sagen wir im Kino: Die Menschen müssen das Recht haben, durch den Notausgang zu entkommen, wenn es brennt – oder auch nur, wenn sie glauben, es brennt. Der Notausgang darf nicht verschlossen werden."

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