FDP, Fraktionen§219

GroKo zerlegt sich bei §219 noch vor der Kanzlerwahl

BuschmannMarco Buschmann sieht bereits erste Schwierigkeiten bei der GroKo
12.03.2018

In der Debatte über die Abschaffung des Werbeverbotes für medizinische Schwangerschaftsabbrüche schwelt ein Konflikt zwischen Union und SPD: Die Koalitionspartner sind verschiedener Meinung. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, stellt für die Freien Demokraten klar: "Wir wollen eine Rechtsänderung, der Paragraf 219a StGB darf auf keinen Fall so bleiben, wie er jetzt ist." Sollte es eine Mehrheit im Deutschen Bundestag jenseits der GroKo für eine moderne Position geben, so werde man sich dem nicht verschließen, sagt FDP-Chef Christian Lindner.

Zwar wird die SPD gemeinsam mit Grünen und Linken ein entsprechendes Vorhaben zur Streichung des Verbotes in die nächste Sitzung des Bundestages einbringen. Der Koalitionspartner Union stemmt sich aber dagegen und setzt auf die Freien Demokraten, deren Stimmanteil für das Vorhaben der SPD notwendig ist. Die Union habe sich in einer überholten Position verkantet, so Lindner. Man werde nun aber nicht die Kastanien aus dem Feuer holen. "Wir haben der Union angeboten, mit uns über einen minimalinvasiven Eingriff ins Gespräch zu kommen", kommentiert Buschmann. "Das hat die Union leider abgelehnt."

Eine Mehrheit für die Abschaffung des Werbeverbotes gilt als sicher. Für den Parlamentarischen Geschäftsführer ist das ein schlechtes Zeichen für die Große Koalition. Das Verbot wechselnder Mehrheiten sei die Grundlage jedes Koalitionsvertrages. "Dass die Große Koalition es jetzt schon infrage stellt, sagt alles über die Zukunftsfähigkeit dieses Bündnisses." Die GroKo zerlege sich, noch bevor sie ihre Kanzlerin gewählt hat, so Buschmann. 

Dabei sei die grundsätzliche Abschaffung des Paragraphen nur die zweitbeste Lösung. Die Freien Demokraten bevorzugen in ihrem Antrag eine moderate Anpassung. "Sie soll seriösen Ärzten Schutz vor Strafverfolgung gewähren, gleichzeitig aber anstößige Werbung ausschließen", erläutert Buschmann. Demnach wird der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, werde man im Zweifel für eine Streichung stimmen, so der Parlamentarische Geschäftsführer. Dies sei in jedem Fall besser, als dass sich nichts ändert. (bh)

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