FDP§ 219a StGB

Große Koalition einigt sich nur auf Absichtserklärung

frau beim schreibenDer Paragraf 219a StGB bleibt ein Streitthema in der Großen Koalition.
13.12.2018

Beim Paragrafen 219a StGB haben sich Vertreter beider Regierungspartner auf einen Kompromiss geeinigt. Oder eher: auf eine Absichtserklärung für einen Kompromiss. "Die Große Koalition erklärt den Ärzten beim Paragraf 219a StGB ihr Misstrauen. Das belastet Frauen in einer ohnehin schwierigen Lage", bewertete FDP-Chef Christian Lindner den Kompromiss. Er forderte eine Abstimmung im Bundestag – ohne Koalitionszwang. Auch FDP-Vize Suding erklärte: Die Freien Demokraten stehen dafür bereit. Lindner rief außerdem die SPD-Fraktion auf, sich dem Antrag der FDP zur Streichung von Paragraf 219a StGB anzuschließen, der am Donnerstag eingebracht wird.

In diesem fordern die Freien Demokraten: Der Paragraph 219a im Strafgesetzbuch "ist zu streichen". Die jetzige Regelung sei "weder sach- noch zeitgemäß". Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen, die sich in einer Notlage befinden. Gerade betroffene Frauen brauchen deshalb leicht zugängliche, sachliche Informationen. Dies verhindere der Paragraph 219a StGB jedoch, denn der Straftatbestand erfasse bereits die bloße Information über Schwangerschaftsabbrüche. Ein antiquierter Ansatz, den die Freien Demokraten ändern wollen – auch gegen den Widerstand von CDU und CSU. "Wenn die Union da so altbacken und ideologisch ist, sollte die SPD mit uns die Modernisierung ermöglichen", fordert Lindner die Sozialdemokraten auf.

Er stellte zudem klar: "Bei Paragraf 219a StGB geht es nicht um Abtreibung selbst, sondern lediglich darum, Mediziner zu entkriminalisieren, die darüber informieren." Der Antrag der Freien Demokraten habe deshalb auch keine Auswirkungen auf die generelle Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

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