FraktionenNeue Überwachungspläne

Keinen Lauschangriff neuer Qualität ermöglichen

Mann mit Kopfhörern vor BildschirmwandKeinen Lauschangriff neuer Qualität ermöglichen
04.12.2017

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will Ermittlern das Ausspionieren von Wohnungen, Autos und Geräten leichter machen.Demnach wären Lauschangriffe künftig überall dort möglich, wo Geräte mit dem Internet verbunden sind, etwa bei privaten Tablets und Computern oder Smart-TVs. Das berichtete das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf eine Vorlage für die Innenministerkonferenz diese Woche in Leipzig. Die Freien Demokraten sind alarmiert: "Die Pläne aus dem Bundesinnenministerium sind dazu geeignet, einen Lauschangriff völlig neuer Qualität zu ermöglichen. Dazu darf es nicht kommen", fordert FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae.

"In einem Rechtsstaat müssen Sicherheit und Freiheit stets in einem ausgewogenen Verhältnis stehen", mahnt der Freidemokrat. Eine abstrakte Bedrohungslage dürfe nicht dazu führen, dass jedes Gefühl für Verhältnismäßigkeit in der Sicherheitspolitik verloren geht. Nach Ansicht der Freien Demokraten führt eine "panische Sicherheitsgesetzgebung am Ende dazu, dass lediglich ein scheinbarer Sicherheitsgewinn entsteht, faktisch aber die Voraussetzungen für einen Überwachungsstaat geschaffen" werden. Mehr staatliche Zugriffsmöglichkeiten und Datensammlungen würden nicht automatisch mehr Sicherheit schaffen, sondern allenfalls die Freiheit der Menschen beschränken.

Schon im Juni hat der Bundestag fast unbemerkt ein einschneidendes Überwachungsgesetz beschlossen. Es enthält unter anderem den sogenannten Staatstrojaner. Ermittlungsbehörden können damit heimlich Schadsoftware zur Überwachung einsetzen. Die öffentliche Debatte blieb bislang aus. Das liegt daran, dass das Gesetz durch die Hintertür eingeführt wird.  "Heute ist ein historisch schlechter Tag", sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Der Bundestag verabschiedet Gesetze, die den Staat zum Hacker machen. Und Bund und Länder basteln darüber hinaus an einem Musterüberwachungsgesetz."

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