FDP-FraktionBildung

Koalition legt Grundstein fürs Bildungssparen

Kind beim Lernen (Bild: shutterstock)
22.04.2013

Schwarz-Gelb hat sich auf Eckpunkte für das geplante Bildungssparen verständigt. Demnach können Eltern das Betreuungsgeld für ihre kleinen Kinder zunächst ansparen und es sich später für Bildungszwecke auszahlen lassen. Dafür ist ein Bonus von 15 Euro pro Monat vorgesehen. „Für die FDP ist der Bildungsbonus der Türöffner für ein intelligentes Bildungssparen, das wir in Deutschland dringend brauchen“, sagte FDP-Bildungsexperte Patrick Meinhardt.

Nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ soll das angesparte Betreuungsgeld ab dem 14. Lebensjahr in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden, ohne dass ein Verwendungsnachweis erforderlich ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung des gesamten eingezahlten Betreuungsgeldes inklusive Bonus. Dann muss allerdings ein Nachweis über die Bildungszwecke erbracht werden.

„Richtig ist, dass das Geld sowohl in Raten als auch einmalig für eine Bildungsinvestition genutzt werden kann und sowohl bestehende als auch neue Spar- und Versicherungsverträge möglichst unbürokratisch gefördert werden“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Meinhardt. Für die Liberalen sei darüber hinaus wichtig, dass es keine Anrechnung auf das BAföG-Schonvermögen gibt.

Auch Kinder aus Hartz-IV-Gemeinschaften können von dem Bonus profitieren

Der FDP-Politiker betonte, dass die Förderung auch Kindern zu Gute kommen könne, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. „Dies war uns Liberalen besonders wichtig, da es ungerecht wäre, wenn Kinder aus Hartz IV-Gemeinschaften hier leer ausgehen würden.“

Bei der Altersgrenze für die Auszahlungen bestehe noch Beratungsbedarf, erklärte der Bildungspolitiker. „Die Förderung von Maßnahmen gerade der frühkindlichen Bildung hält die FDP für essentiell“, unterstrich er. „Hier werden wir noch sehen, wie wir diesen wichtigen bildungspolitischen Gedanken auch in die Förderung hineinbekommen.“ So sei auch eine niedrigere Altersgrenze als 14 Jahre denkbar.

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