03.12.2002FDP-FraktionWirtschaftspolitik

KOPP: FDP unterstützt Künast gegen Tabakwerbeverbot

BERLIN. Zur ablehnenden Haltung von Bundesverbraucherministerin Renate Künast zur Entscheidung der EU-Gesundheitsminister für ein Tabakwerbeverbot erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Dass Rauchen die Gesundheit schädigt, weiß jeder. Die Warnhinweise in der Werbung und auf den Verpackungen machen dies ausdrücklich deutlich. Ein Werbeverbot kann damit jedoch nicht gerechtfertigt werden: Legal hergestellte Produkte müssen auch legal beworben werden dürfen.
Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat mit ihrer Ablehnung des EU-weiten Tabakwerbeverbots also diesmal eine richtige Entscheidung getroffen. Die EU-Beschlüsse wurden zwar mit der Harmonisierung des Binnenmarkts begründet, sind jedoch offen und eindeutig gesundheitspolitisch motiviert. Damit haben die europäischen Gremien ihre Kompetenzen klar überschritten. Folgerichtig muss die Bundesregierung nun unverzüglich Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Die Unterstützung der FDP hat sie. Zuvor jedoch muss Künast für eine Klärung der widersprüchlichen Haltung der Grünen zu diesem Thema sorgen. Bislang haben sie sich offensichtlich aufs Opponieren innerhalb der Regierung verlegt.
Erwachsene, mündige und informierte Verbraucher sollen über ihren Konsum eigenverantwortlich entscheiden können. Zum Schutz von Jugendlichen muss die Aufklärung forciert und der Zugang zu Zigaretten erschwert werden. Werbeverbote hingegen sind kein geeignetes Mittel zum Eindämmen des Rauchens. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, dass Werbung den Umfang des Tabakkonsums beeinflusst. Ein Nichtraucher wird nicht durch Werbung zum Raucher. In vielen Ländern ohne Tabakwerbung wie z.B. Frankreich und Griechenland ist der Tabakkonsum höher als in Deutschland. Durch ein Werbeverbot werden jedoch staatliche Tabakmonopole in einigen EU-Ländern zementiert und der Wirtschaft geschadet. Zudem wäre es zutiefst heuchlerisch: Nach wie vor unterstützt die EU den Tabakanbau mit milliardenschweren Subventionen, und die Steuereinnahmen aus Produktion und Konsum werden vom Staat gern genommen.
Mit den gleichen Argumenten wie bei Tabakwaren könnte auch die Bewerbung anderer offensichtlich oder vermeintlich gesundheitsschädigender Produkte untersagt werden: Süßigkeiten, fettreiche Nahrung, Autos, Kaffee, Alkohol usw. Die Gefahr besteht, dass mit dem Tabakwerbeverbot ein Präzedenzfall für weitere Waren geschaffen wird. Das Ergebnis wäre eine staatlich gelenkte Wirtschaft und Medienlandschaft, bei der entsprechend der politischen Couleur der jeweils regierenden Mehrheit mal das eine, mal das andere Erzeugnis verboten würde.

Susanne Bühler - Telefon (0 30) 2 27-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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