FDPFall Edathy

Kubicki stellt Strafanzeige gegen Oppermann und Ziercke

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki wirft Oppermann vollendete Anstiftung zu einer Straftat vor
19.02.2014

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat Strafanzeige gegen SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sowie gegen BKA-Chef Jörg Ziercke gestellt. Besonders schwer wiegt für Kubicki, dass Oppermann Volljurist und ehemaliger Richter ist. Deshalb müsse er wissen, dass sein Telefonat "eine vollendete Anstiftung" zu einer Straftat dargestellt habe, heißt es in der Anzeige, die der "Welt" vorliegt.

„Ich habe der Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Dienstag kurz nach 17 Uhr die Strafanzeige gefaxt. Das Original mit meiner Unterschrift ist auf dem Postweg", sagte Kubicki der "Welt". "Die Anzeige basiert auf geständnisgleichen Einlassungen" von Oppermann, schreibt Kubicki in der achtseitigen Anzeige.

Dass Oppermann Ziercke angerufen habe, um ihm Informationen zum Fall Edathy zu bestätigen, sei Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen, so Kubicki. Zudem dürften Amtsträger, die von privaten Dingen erführen, diese nicht einfach weitergeben. Gegen Ziercke müsse wegen des Geheimnisverrats ermittelt werden.

"Wenn die Menschen das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit des Rechtsstaates verlieren, dann werden die tragenden Säulen unseres demokratischen Gemeinwesens zerstört", warnte der FDP-Politiker. Die Selbstverständlichkeit, mit der Oppermann an Ziercke herangetreten sei, mache ihn fassungslos. Oppermann habe die Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen selbst vergangene Woche in seiner Erklärung eingeräumt. Für das Verhalten gebe es keine Entschuldigung.

Zu Ziercke stellt der Strafverteidiger fest: "Fraglich ist, ob er ein Geheimnis, das ihm anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet hat." Oppermann sei Volljurist und ehemaliger Richter. Deshalb müsse er wissen, dass sein Telefonat "eine vollendete Anstiftung" zu einer Straftat dargestellt habe, heißt es in der Anzeige. Oppermanns Motivation, "Schaden von der Partei, der Fraktion oder der Koalition abwenden zu wollen", sei zwar ehrenwert, stelle "jedoch keinen strafrechtlich relevanten Rechtfertigungsgrund dar", schreibt Kubicki.

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