FDPDiesel-Fahrverbote

Kurskorrektur statt kalter Enteignung

Die Freien Demokraten kritisieren die Welle von Fahrverboten in deutschen StädtenDie Freien Demokraten kritisieren die Welle von Fahrverboten in deutschen Städten
10.10.2018

Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts sollen in Berlin auf mehreren Streckenabschnitten Fahrverbote für ältere Diesel kommen. Bis Ende Juni 2019 müssen diese laut Gericht für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5 durchgesetzt werden. Unter den Fahrverbotsstrecken befinden sich vor allem Hauptverkehrsadern der Berliner Innenstadt. "Das Herz der Hauptstadt wird so für Zigtausende Diesel-Fahrer zur No-Go-Area bzw. zur No-Drive-Area", kritisiert FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer. Die neu ins Spiel gebrachten Fahrverbote zeigten, dass "wirklich niemand mehr vor dem Diesel-Versagen der Bundesregierung sicher ist". Theurer fordert eine Kurskorrektur.

Die Freien Demokraten sehen die Fahrverbote in Berlin als realitätsfern an. "Einzelne Sperrungen für wenige Meter in Berlin führen zu direkten Umgehungen und bringen nur Bürokratie, Wertverluste und Verunsicherung", kritisiert FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic. Die aus den Fahrverboten folgenden längeren Ausweichstrecken für Dieselfahrer hätten zudem höhere Ausstoßmengen zur Folge. Die Luft in Berlin sei nicht schlechter als in anderen europäischen Hauptstädten, erklärte Luksic. Die Grenzwerte dagegen seien übertrieben. Der FDP-Verkehrsexperte fordert eine Überprüfung der Messtellen.

Nach Frankfurt und Hamburg wäre Berlin bereits die dritte deutsche Großstadt, in der Fahrverbote eingeführt würden. Nach drei gescheiterten Diesel-Gipfeln und dem Zickzackkurs der Großen Koalition ist die Situation für Diesel-Fahrer keinen Schritt besser geworden. Die Fraktion der Freien Demokraten hat deshalb einen Antrag in den deutschen Bundestag eingebracht. Dieser sieht unter anderem vor, Hersteller, die nachweislich betrogen haben, zur Nachrüstung auf eigene Kosten zu verpflichten und einen Fonds für Hardware-Nachrüstung von Euro 5-Fahrzeugen einzurichten. Zudem soll damit ein Rechtsrahmen für mögliche Hardwarenachrüstungen geschaffen werden.

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