22.07.2016FDPSteuern

LINDNER-Interview: Die CSU verhöhnt die Menschen

Berlin. Der FDP-Bundesvorsitzende CHRISTIAN LINDNER gab der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte ANDREAS HERHOLZ:

Frage: Die CSU verspricht Steuersenkungen von zehn Milliarden Euro, will den Solidaritätszuschlag kippen, die kalte Progression beenden und vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Ein Konzept, das auch die FDP mittragen könnte?

LINDNER: Die CSU verhöhnt die Menschen. Denn in der Regierung hat sie seit 2013 jede Entscheidung mitgetragen, die die Sozialabgaben auf über 40 Prozent steigen lassen. Mit Niedrigzinsen und steuerpolitischem Stillstand gibt es eine gigantische Umverteilung von Privat zu Staat. Dreimal hat die CSU Entlastungen versprochen und wollte dann nach der Wahl davon nichts mehr wissen, hat die FDP im Regen stehen lassen. Die genannten Summen sind nur Brosamen. Eine Steuerentlastung von 30 Milliarden Euro bis zum Ende des Jahrzehntes ist alleine dadurch erreichbar, dass der Staat auf Einnahmen verzichtet, die ihm nicht zustehen. Die Mitte in unserem Land muss Spielräume behalten, um sich etwas aufbauen zu können.

Frage: Die Pläne der CSU sind in Ihren Augen nur Wählertäuschung?

LINDNER: Wenn die Union Entlastungen will, worauf wartet sie? Ich erwarte von Schäuble mindestens, dass er die Abschaffung des Solidaritätszuschlags in seine Finanzplanung aufnimmt. Wenn das nicht passiert, ist das Wahlprogramm der Union Makulatur.

Frage: Das Bundesverfassungsgericht will jetzt selbst tätig werden, weil auch nach Ablauf der gesetzten Frist kein neues Modell für die Erbschaftsteuer vorliegt. Die FDP schlägt ein neues Modell vor. Wie soll dies aussehen?

LINDNER: Die skandalöse Handlungsunfähigkeit der Großen Koalition verunsichert die Familienbetriebe. Das Modell für die Erbschaftsteuer ist eine verkappte Vermögensteuer mit vielen Fesseln und Privilegien. Mein Vorschlag: Weg mit der Bürokratie! Ab einem Erbe von einer Million Euro wird ein einheitlicher Steuersatz von zehn Prozent fällig, ganz gleich, was vererbt wird. Die Steuer kann dann über ein Jahrzehnt gestreckt gezahlt werden. Eine solche Flatrate für die Erbschaftsteuer ist unbürokratisch und gerecht, weil sie keine Ausnahmen kennt.

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