FDPMieterschutz in der Corona-Krise

Mit Sonder-Wohngeld schnell und unbürokratisch helfen

WohnungenJe nachdem wie lange die Auswirkungen der Krise zu spüren sind, kann das auch Wohnungslosigkeit nach sich ziehen.
23.03.2020

Vor allem Solo-Selbstständige, Gründer, Kreative, Freiberufler und Kleinstunternehmer werden die wirtschaftlichen Folgen der Coronaviruskrise massiv zu spüren bekommen. "Neben der wirtschaftlichen Pleite gerät bei ihnen schnell auch die persönliche Existenz in Gefahr. Geld zum Leben bleibt aus und die Miete als großer, fixer Kostenfaktor droht das Leben aus den Fugen zu werfen. Je nachdem wie lange die Auswirkungen der Krise zu spüren sind, kann das auch für manche die Wohnungslosigkeit nach sich ziehen", befürchtet FDP-Wohnungsbaupolitiker Daniel Föst. "Das dürfen wir nicht zulassen“, fordert er ein Sonder-Wohngeld für Betroffene der Coronaviruskrise.​

Die Behörden müssten über solche Anträge innerhalb einer Woche unbürokratisch entscheiden, fordert Föst in einem Papier zum Thema. Maßgeblich sollten Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie Nachweise von Einnahmeausfällen sein. Für das Sonder-Wohngeld solle der Bund bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung stellen, auch die Länder sollten sich beteiligen. Das reguläre Wohngeld kommt einkommensschwachen Haushalten zugute, die mit Geld knapp über Hartz-IV-Niveau auskommen müssen.​

Föst argumentiert: "Deutschland steht finanziell sehr gut da. Wir hatten im vergangenen Jahr 50 Milliarden Euro Überschuss. Diese Mittel müssen nun für Hilfen genutzt werden. Jetzt in der Krise gilt es, beherzt und vor allem unbürokratisch die richtigen Maßnahmen zu ergreifen." Der Staat müsse "für die Menschen und für die Wirtschaft alles tun, damit wir möglichst glimpflich durch die Krise kommen. Die Bundesregierung muss den Haushalt deshalb umgehend auf Krisenmodus umstellen."​

"Dieses Sonder-Wohngeld soll für Fälle gelten, die nachweislich massive Einnahmeeinbußen haben, bedürftig sind und bei denen ansonsten keine Transferleistungen greifen", sagt Daniel Föst. Die Höhe des Sonder-Wohngeldes solle abhängig vom Einkommensausfall und der Miethöhe sein. "Wenn ein Betroffener wegen coronabedingter Einnahmeausfälle mehr als 50 Prozent seines verbleibenden Einkommens für die Miete ausgeben muss, soll das Sonder-Wohngeld die Differenz bis zu den 50 Prozent ausgleichen“, sagt Föst.

FDP-Chef Christian Lindner unterstreicht: "Die Frage ist, was wir jetzt nach menschlichem Ermessen tun können, um den Wirtschaftsabsturz zu verhindern. Es gilt vor allem, die Zahlungsfähigkeit von Betrieben, Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Kulturschaffenden zu erhalten und auch deren Lebensunterhalt zu sichern. Denn sie haben kein Anrecht auf Kurzarbeitergeld. Diese Menschen dürfen nicht in Not geraten."​

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