FraktionenVerfassungsreform

NRW-Verfassung: FDP will Bürgerrechte stärken

Ingo WolfIngo Wolf setz sich für die Stärkung der Bürgerrechte ein
06.10.2016

Bisher können Bürger in NRW keine Verfassungsklage erheben – und das bleibt so.  Daran ändert auch die Reform der Landesverfassung nichts, an der die Verfassungskommission des NRW-Landtags über zwei Jahre gefeilt hat. Die Vertreter aller fünf im Landtag vertretenen Parteien konnten sich in Sachen Individualverfassungsbeschwerde nicht einig werden. Sehr zum Bedauern der Freien Demokraten: "Das Ergebnis der Verfassungskommission ist in Ordnung, aber es fehlen gerade die bürgerrechtlichen Elemente", ließ Ingo Wolf, Sprecher der FDP-Fraktion in der Verfassungskommission des Landtags, wissen.

"Das wollen wir durch die einfachgesetzliche Einführung der Individualverfassungsbeschwerde zur Abwehr von Grundrechtsverletzungen durch Landesrecht ändern", erläuterte er die eines entsprechenden Gesetzentwurfes zur Einführung der Individualverfassungsbeschwerde auf Landesebene vor.

Rechtsschutzlücken schließen

Die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde setze keine Verfassungsänderung voraus. „Auch die heute bereits etablierte und praktisch häufig angewandte Kommunalverfassungsbeschwerde ist nur im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof, nicht aber in der Verfassung vorgesehen“, sagte Wolf. „Diesen Weg wollen wir hinsichtlich der Individualverfassungsbeschwerde ebenfalls beschreiten, damit sich die Bürger bei Grundrechtsverstößen bei Erlass oder Vollzug von Landesrecht wehren können.“

Rechtsschutzlücken in Bezug auf die Wahlrechtsgrundsätze bei Landtagswahlen müssten geschlossen werden. „Wenn selbst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde für Landesrecht in Nordrhein-Westfalen erkennt, ist es umso unverständlicher, dass dafür in der Kommission keine verfassungsändernde Mehrheit gefunden werden konnte.“

Demokratie und Rechtsstaat sind nicht zum Nulltarif zu haben

Wolf hofft auf eine möglichst breite Zustimmung zu dem von seiner Fraktion erarbeiteten Gesetzentwurf, der diese Problematik beseitigen soll. "Dabei schaffen wir auch ein für den Verfassungsgerichtshof praktisch handhabbares Verfahren, denn Filtermechanismen stellen sicher, dass das Gericht nicht überlastet wird. Außerdem sind Demokratie und Rechtsstaat nicht zum Nulltarif zu haben – Nordrhein-Westfalen muss sich effektiven Rechtsschutz etwas kosten lassen", schloss Wolf.

Social Media Button