StiftungRechtsgutachten

Privatschulen dürfen Schulgeld erheben

Assol Urrutia, Frauke Brosius-Gersdorf und Annett Wittev. l.n.r.: Assol Urrutia, Frauke Brosius-Gersdorf und Annett Witte (Foto: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit)
01.08.2017

Die Finanzierung von Privatschulen steht immer wieder in der Kritik. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat die Diskussion aufgegriffen: Sie hat ein Rechtsgutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf in Auftrag gegeben. Die Verfassungsrechtlerin hat untersucht, ob und in welchem Umfang Ersatzschulen Schulgeld erheben dürfen und Finanzhilfe vom Staat erhalten müssen. Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass Privatschulen weder Vorgaben für die Höhe des durchschnittlichen Schulgeldes unterliegen noch eine bestimmte soziale Zusammensetzung der Schülerschaft von Privatschulen erfüllen müssen.

Freie Schulen verstoßen demnach keineswegs gegen unsere Verfassung, wenn ihre Schülerschaft von einem wie auch immer bestimmten Durchschnitt öffentlicher Schulen abweicht. Das Rechtsgutachten enthält überdies Hinweise auf eine verfassungskonforme Berechnung des Schulgeldes und auf den Umfang der von den Ländern für die Ersatzschulen zu leistende Finanzhilfe.

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