24.10.2002FDP

REXRODT: Auskunftsklage gegen MÖLLEMANN

Berlin. FDP-Bundesschatzmeister DR. GÜNTER REXRODT erklärt:

"Die Herrn MÖLLEMANN gesetzte Frist, Auskunft über die auf dem Wahlkampfsonderkonto ,Jürgen W. Möllemann w/ Wahlkampf" zugeflossenen Mittel zu erteilen, ist heute um 12.00 Uhr verstrichen.

Herr MÖLLEMANN hat keine Auskünfte erteilt. Er hat dabei auf seinen Gesundheitszustand verwiesen.

Ich habe heute den Justitiar der Partei gebeten, unverzüglich eine Auskunftsklage gegen Herrn MÖLLEMANN zu erheben.

Hierüber habe ich gestern bereits vorsorglich den Herrn Bundestagspräsidenten informiert.

Ich verfüge zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich über die ,Zusammenfassung der Ergebnisse" eines Gutachtens von Herrn Professor BATTIS.

Auch er vertritt die Auffassung, dass die FDP ihr gesamtes Wissen über die Herkunft und Verfügungsbefugnis über die auf dem Konto befindlichen Mittel offenbaren muss. Er stellt fest: ,Für die Ermittlung und die Mitteilung dieses Wissens muss die FDP alle ihr zu Gebote stehenden faktischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen."

In diesem Sinne werden wir unsere bisherigen Aufklärungsbemühungen fortsetzen.

Der durch den NRW-Landesverband beauftragte Gutachter Professor BATTIS vertritt die These, dass die Spenden, die auf dem Sonderkonto eingegangen sind, nicht der Partei zuzuordnen sind. Wir können uns diese These nicht zu eigen machen. Dazu müsste eine entsprechende Erklärung der Spender vorliegen."

Social Media Button