StiftungAsyl-und Flüchtlingspolitik

Roll-Back in der Flüchtlingspolitik wird 'Dublin' nicht retten

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger übt harsche Kritik
18.09.2015

Offenbar will die Bundesregierung eine 180-Grad-Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik einleiten und Flüchtlingen künftig nur noch eine Rückfahrkarte in das EU-Erstaufnahmeland gewähren. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit und frühere Bundesjustizministerin, kann darüber nur den Kopf schütteln: "Das Dublin-Regelwerk ist bereits seit Jahren gescheitert. Eine Wiederherstellung durch ein 'Roll-Back' wird nicht funktionieren." Sie sagt: "Jetzt ist die Zeit für neue Regeln in der europäischen Asyl-Politik."

"Das ist die Herausforderung der EU-Politik: ein neues europäisches Regelwerk für Asyl zu etablieren, das sich wieder am europäischen Recht und am Völkerrecht orientiert. Die Zeiten, in denen Abschottung und Abschreckung einen menschenrechtlichen Flüchtlingsschutz ersetzen, müssen vorbei sein", mahnt sie.

Sie reagiert damit auf die aktuellen Entwicklungen an den Grenzen und den geplanten Gesetzesänderungen der Bundesregierung zum Asylrecht, der noch in der Ressort-Abstimmung ist. Er sieht unter anderem vor, die Asylanträge nicht schutzbedürftiger Personen zu beschleunigen und dafür auch Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsländer einzustufen. Leutheusser-Schnarrenberger findet das problematisch: "Die pauschale Qualifizierung von EU-Staaten als 'sicher' ist bereits juristisch nicht so einfach, wie politisch immer getan wird."

Die Juristin verweist auch darauf, dass die aktuelle 'Dublin-Verordnung' bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 aufgenommen hat: Danach verlieren die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, einen Asylbewerber an den als zuständig bestimmten Mitgliedstaat zu überstellen, wenn das Rechts- oder Asylsystem in diesem Mitgliedsstaat systemische Mängel aufweist. Und zwar in der Gestalt, dass die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards nicht gewährleistet ist und eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger.

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