25.10.2002FDP-FraktionFinanzpolitik

SOLMS: Rot-Grün schadet dem Land

BERLIN: Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Otto SOLMS, erklärt:

Die rot-grüne Koalitionsvereinbarung ist der schriftliche Beleg dafür, dass es weder in der SPD noch bei den Grünen irgend eine wirtschafts- oder finanzpolitische Kompetenz gibt. Die geplanten Maßnahmen sind dazu geeignet, einen wirtschaftlichen Aufschwung schon im Ansatz zu ersticken. Insbesondere wird schlicht ignoriert, dass die deutsche Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb steht, in dem sich Investoren den günstigsten Standort aussuchen.

1. Die als "Abbau ungerechtfertigter Steuerprivilegien"
bezeichneten Maßnahmen bei der Unternehmensbesteuerung
sind nichts anderes als Steuererhöhungen. Der Abbau
steuerlicher Sondertatbestände ist nur dann zu
rechtfertigen, wenn gleichzeitig die Steuerrtarife
abgesenkt werden. Das verweigert Rot-Grün den Bürgern.
Ohne diese Absenkung bedeuten die Pläne der Koalition,
dass einzelne Branchen wie die Bauindustrie oder die
Landwirtschaft in Existenznot geraten. Die geplante
Mindestbesteuerung für Körperschaften und
Personengesellschaften führt dazu, dass zwar sämtliche
Gewinne versteuert werden, Verluste aber unter Umständen
nicht in vollem Umfang verrechnet werden können. Das
widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit.
Dass Rot-Grün ausschließlich die Steuern erhöhen will,
zeigen Maßnahmen wie die Auflösung von
Jubiläumsrückstellungen oder die Abschaffung des
Betriebsausgabenabzugs für Geschenke, die übrigens für
kleine Unternehmen häufig das einzige Werbemittel sind.

2. Ein verheerendes Signal ist die erneute Erhöhung der
Arbeitskosten durch die Anhebung der Renten- und
Krankenversicherungsbeiträge um rund 9,9 Mrd. Euro.
Gleichzeitig werden durch den Wegfall von steuerlichen
Sondermaßnahmen, die Verschiebung der Steuerreform sowie
die nächste Stufe der Öko-Steuer die Belastungen für die
Unternehmen weiter erhöht. Für die Wettbewerbsfähigkeit
der in Deutschland ansässigen Unternehmen ist das ein
schwerer Schlag. Die steigenden Personalkosten werden zu
weiterem Arbeitsplatzabbau führen. Investoren auch aus
dem Ausland werden geradezu abgeschreckt.

3. Die ohnehin schlechte Stimmung am Finanzplatz Deutschland
wird durch die angekündigte Abschaffung des
Bankgeheimnisses sowie die geplanten Verschärfungen bei
der Besteuerung von Gewinnen aus Aktien- und
Immobilienverkäufen weiter verschlechtert. Die Koalition
hat nicht den Mut, die Ursache für Steuerflucht und
Schwarzarbeit zu beseitigen, die viel zu hohe Steuer- und
Abgabenbelastung. Statt dessen werden staatliche
Kontrollmittel verschärft.
Die FDP fordert seit langem, Zinsen anonym mit einer
niedrigen Abgeltungssteuer zu belegen. Länder wie
Österreich haben vorgemacht, dass nur auf diese Weise ein
stabiles Zinssteueraufkommen erzielt und Kapital aus dem
Ausland zurück geholt werden kann. Die geplanten
Verschärfungen bei der Aktienversteuerung sowie bei
Lebensversicherungen stehen in krassem Widerspruch zur
notwendigen privaten Altersvorsorge. Die Steuerpläne
machen Renditeberechnungen vieler Privatanleger z.B. bei
der Riester-Rente zur Makulatur. Mit den zum 1. Januar
2003 geplanten Steuererhöhungen von rd. 17 Mrd. Euro nimmt
Rot-Grün den Bürgern darüber hinaus erheblichen
finanziellen Spielraum zum Aufbau einer privaten
Altersvorsorge. Angesichts der unzureichenden
Rentenreform und der jetzt bekannt gewordenen Pläne
stehen wir bei der Altersvorsorge in Deutschland vor
einem Scherbenhaufen.

Für die FDP steht fest: Die finanzpolitischen Pläne von Rot-Grün sind wirtschaftsfeindlich und schrecken Investoren ab. Sie sind auch nicht im Ansatz dazu geeignet, die immer drängenderen Probleme unseres Landes zu lösen. Für die FDP fordere ich: Der Staat muss mit einer umfassenden Absenkung der Steuer- und Abgabenbelastung, der Deregulierung des Arbeitsmarktes sowie einer Entbürokratisierungsoffensive den Menschen wieder mehr Spielraum für eigene Initiative geben. Nur auf diese Weise kann es Wachstumsimpulse und mehr Dynamik in der Wirtschaft geben.

Bettina Lauer - Telefon 0 30/2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de

Anhang:

Auswirkungen der Mindestbesteuerung auf Unternehmen

Eine Kapitalgesellschaft hat z.B. nach der Gründung Anlaufverluste oder Verluste, die im Verlauf eines Konjunkturzyklusses entstehen.

Beispiel: GmbH mit Eigenkapital von 1 Mio. Euro.
Drei Geschäftsjahre mit jeweils 150.000 Euro Verlust,
zusammen 450.000 Euro;
das Eigenkapital beträgt nach drei Jahren noch
550.000 Euro.
In den nächsten Geschäftsjahren werden Gewinne von
jeweils 65.000 Euro erwirtschaftet.

Nach geltendem Recht können diese vollständig mit Gewinnen verrechnet werden.
Nach sieben Jahren bei gleich hohem Gewinn von 65.000 Euro beträgt das Eigenkapital wieder 1 Mio. Euro. Ein Überschuss von 5.000 Euro kann ausgeschüttet werden.

Mindestbesteuerung:

Bei Anwendung der Koalitionspläne muss in den Gewinnjahren jeweils die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte versteuert werden. Da der Verlustvortragszeitraum auf sieben Jahre begrenzt werden soll, sind in den Jahren vier bis zehn jeweils 32.500 Euro zu versteuern, die andere Gewinnhälfte kann mit den ursprünglich entstandenen Verlusten von 450.000 Euro verrechnet werden.

Ergebnis: Zu versteuern sind 7 x 32.500 Euro;
mit Verlusten verrechnet werden können 7 x 32.500
Euro = 227.500 Euro.
Der Rest-Verlust von 225.000 Euro ist nicht
verrechenbar, Eigenkapital wird in dieser Höhe
aufgezehrt.

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