FDPManagergehälter

SPD-Gesetz zu Managergehältern ein Ablenkungsmanöver

Handschlag zwischen zwei MenschenGehälter sollten von der Aktionnärsversammlung beschlossen werden
24.02.2017

Die SPD ist bei den Managergehältern durch die VW-Affäre in die Defensive geraten. Das will sie jetzt offenbar überkleistern, indem sie einen Gesetzentwurf zu Gehaltsbegrenzungen vorlegt. Für FDP-Chef Christian Lindner ist das ein "unangemessenes taktisches Manöver", um von der Millionenabfindung für die eigene Genossin abzulenken: "Im Aufsichtsrat von VW haben SPD-Politiker Exzesse durchgewunken, deretwegen jetzt besser geführte Gesellschaften an die Kette gelegt werden sollen", warnt er vor falschen Weichenstellungen.

"Es ist nicht Aufgabe der Politik, in privaten Unternehmen oder auf dem Fußballplatz die Gehälter zu bestimmen". In den Aufsichtsräten würden neben den Vertretern der Eigentümer auch die Gewerkschaften sitzen, "die ihrer Verantwortung einfach gerecht werden müssen".

Eine zusätzliche gesetzliche Regelung sei nicht nötig, denn es gebe keinen "objektiven Maßstab" für Managergehälter. "Das muss derjenige entscheiden, der bezahlt" - und das sei der Eigentümer, so Lindner auf WDR 2.

In der Passauer Neuen Presse forderte er, stattdessen die Rechte der Hauptversammlung zu stärken. "Damit die Vertreter der Eigentümer mehr Transparenz und Kontrolle über die Vergütung haben. Zukünftig sollten die Gehälter individuell in der Aktionärsversammlung beschlossen werden.“

Die Trennung von Staat und Wirtschaft ist entscheidend

Auch Hermann Otto Solms findet die erhebliche Kritik und moralische Entrüstung über "exzessive Vorstandsvergütungen, Abfindungen und Rentenzahlungen" der Abgas-Affäre bei Volkswagen verständlich.

Im Focus schreibt er jedoch: "Das ist aber keine Begründung dafür, die erfolgreichen Prinzipien der Aufgabentrennung zwischen Staat und Wirtschaft in unserer Gesellschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft aufzugeben.

Für ihn bleibt es dabei: "Der Staat darf sich nicht in die Lohnfindung einmischen und die Vertragsfreiheit aushöhlen. Das ist Aufgabe der Gesellschafter / Aktionäre und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf der einen Seite sowie der Geschäftsführung auf der anderen Seite."

Die genaue Grenzziehung zwischen den Aufgaben sei im Übrigen eine Grundsatzentscheidung in Folge der Erfahrungen aus der Staatswirtschaft in sozialistischen wie faschistischen Diktaturen der Vergangenheit gewesen, warnt er vor einem populistischen Wahlkampfmanöver erscheinen.

Eingriffe in die Vertragsfreiheit sind der falsche Weg

Schon zuvor hatte FDP-Vize Wolfgang Kubicki vor Eingriffen des Gesetzgebers in die Vertragsfreiheit gewarnt. Allerdings sollten Aufsichtsräte diese Entscheidungen nicht mehr alleine treffen. "Diese Gehälter müssen in der Hauptversammlung von den Anteilseignern vollständig beschlossen werden und nicht in Präsidien von Aufsichtsräten", schlug er im ZDF-Morgenmagazin vor. So könnte der Deckel sich etwas nach unten bewegen, "aber dass der Gesetzgeber da eingreift, das halte ich auch rechtlich für äußerst bedenklich".

Natürlich könne man sich über die Höhe der Gehälter ereifern, betonte Kubicki. "Ich rege mich auch darüber auf, dass Menschen, die einfach nur im Kreis fahren, bis zu 200 Millionen Euro damit im Jahr verdienen können bei der Formel 1." Aber solange dies freiwillig geleistet werde, gehe es den Gesetzgeber nichts an, machte er klar.

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