13.03.2018FDPFDP

STRACK-ZIMMERMANN-Gastbeitrag: Wer Cannabis liberalisiert, schützt die Jugend!

Die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann und der Ökonom Professor Dr. Justus Haucap schrieben für „Zeit Online“ den folgenden Gastbeitrag.

Seit einem Jahr darf jeder Arzt in Deutschland legal Cannabis verschreiben. In Kalifornien sind seit Beginn dieses Jahres Cannabisprodukte auch legal erhältlich, und ab Juli wird Cannabis in ganz Kanada legal erhältlich sein. Damit wird erstmals in einem OECD- und G7-Staat nicht nur der Konsum, sondern auch der Anbau von Cannabis legalisiert. Weltweit zeichnet sich ab, dass immer mehr Staaten auf der Welt diesem Trend folgen.

Der Grund für diese Entwicklung ist nicht etwa, dass Cannabis nun als weniger gesundheitsschädlich eingeschätzt würde als in der Vergangenheit. Im Gegenteil, gerade weil vom Cannabiskonsum eine Suchtgefahr ausgeht und Kiffen gesundheitsgefährdend ist, sollte der Konsum – in einem regulierten Rahmen – legalisiert werden, so paradox sich dies anhören mag.

Man benötigt keine wissenschaftliche Expertise, um zu wissen, dass der tägliche Konsum von Cannabis in rauen Mengen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gesund ist, so wenig gesundheitsfördernd wie der grenzenlose Konsum von Alkohol oder der hemmungslose Genuss von Süßigkeiten und fettigen Chips. Gerade bei Alkohol beruft sich selbst die Bundesregierung auf die kulturelle Identität, was jegliche sachliche Diskussion ad absurdum führt, da „Komasaufen“ und Alkoholvergiftung kaum als Kulturgut bezeichnet werden können. Gibt es zum Alkoholismus klare Todesstatistiken, ist dies bei Cannabis gar nicht der Fall. Kurz und gut, auch die Schädlichkeit des Konsums von Cannabis ist, wie so oft im Leben, eine Frage der Häufigkeit und der Menge.

Die Folge des heutigen Cannabisverbots ist nämlich nicht, dass der Cannabiskonsum faktisch eingedämmt würde. Die Verbotspolitik ist in dieser Hinsicht komplett gescheitert. Jedoch hat der Staat die Kontrolle über den illegalen Markt vollkommen verloren. Die heutigen Dealer haben kein Interesse an Jugend- und Verbraucherschutz. Cannabisprodukte von dubioser Qualität sind heute selbst für Minderjährige völlig problemlos erhältlich. Teenager haben es faktisch oftmals einfacher, an einen Joint zu kommen als an Alkohol.

Zugleich sind illegale Drogen eine erhebliche Einnahmequelle für die organisierte Kriminalität, während bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten Ressourcen gebunden werden, die für andere Zwecke dann fehlen. Dies hat kürzlich auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bestätigt, der traditionell kein Freund von Drogen ist. In einem Statement hat sich der BDK vehement dafür ausgesprochen, das Cannabis-Verbot aufzuheben. Was erst einmal seltsam klingt, wird vom BDK logisch begründet: Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Verbotspolitik auf ganzer Linie gescheitert ist. Die bisherigen Repressionen haben nicht dazu geführt, dass die Anzahl an Cannabiskonsumenten gesunken ist. Stattdessen wird unsere Polizei durch die Verfolgung von Bagatelldelikten im Zusammenhang mit Cannabis davon abgehalten, wirklich schwere Straftaten zu verfolgen.

Und letztlich haben nicht wenige Dealer ein Interesse daran, den Konsumenten auch harte Drogen anzubieten. In einem legalen, aber regulierten Cannabismarkt könnte der Staat effektiv die Rahmenbedingungen festlegen und so den Problemkonsum viel besser als heute adressieren. Der Zugang zu harten Drogen durch eine Legalisierung von Cannabis würde also deutlich erschwert bis verhindert werden und so dem Schwarzmarkt ein Großteil seiner Geschäftsgrundlage entzogen werden. Eine Entkriminalisierung von Cannabis hätte so auch verbesserten Jugendschutz zur Folge. Die Freien Demokraten fordern daher bereits seit längerem, den kontrollierten Verkauf von Cannabis an erwachsene Personen in Apotheken zuzulassen, um eine Austrocknung des Schwarzmarktes voranzutreiben und den Erstkontakt mit harten Drogen zu verhindern. Nicht zuletzt wäre über diesen Weg auch sichergestellt, dass der Konsument nicht mit giftigen Mischstoffen, sondern hoher Qualität in Berührung kommen würde.

Vorbild könnte auch Kanada sein, wo ab Juli folgende Regeln gelten werden: Erwachsene dürfen bis zu 30 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und bis zu vier Pflanzen pro Haushalt privat anbauen. Die Weiterverarbeitung der Blüten zu Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch ist ebenso legal. Wer jedoch Cannabis an Minderjährige weitergibt oder es mit ihnen teilt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 14 Jahren bestraft werden.

Zusätzlich könnten ähnlich wie dort auch in Deutschland die hieraus entstehenden Steuermehreinnahmen in effektive Beratungs- und Präventionsprogramme eingesetzt werden. Ein weiterer guter Aspekt des kanadischen Vorbilds ist, dass auf allen verkauften Hanfprodukten der THC-Gehalt ausgewiesen werden muss, also die Konzentration des Wirkstoffs, der für den berauschenden Effekt von Cannabis verantwortlich ist, für den es eine maximal zulässige Obergrenze geben wird.

Ein erster Schritt in diese Richtung wäre es, in Deutschland wenigstens Modellversuche zuzulassen. Besser noch wäre eine baldige Liberalisierung – und zwar nicht allein deshalb, weil dies dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen in die Kassen spülen würde, sondern vor allem, weil nur so ein wirksamer Jugend- und Verbraucherschutz gewährleistet werden kann.

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