FDPKommunalwahlrecht

Tarnlisten fördern Intransparenz

StimmzettelBayern bekommt ein neues Kommunalwahlrecht.
08.12.2017

Bayern bekommt ein neues Kommunalwahlrecht. Als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in sämtlichen Kommunalparlamenten soll künftig das Verfahren angewendet werden, das auch bei Bundestagswahlen eingesetzt wird. Die FDP Bayern begrüßt, dass es gelungen ist, den von der CSU angestrebten Wechsel zum d'Hondt-Verfahren zu verhindern. "Mit der Einführung dieses Systems wären große Parteien systematisch bevorzugt worden", meint der Generalsekretär der FDP Bayern, Norbert Hoffmann. Er warnt aber zugleich vor Intransparenz durch sogenannte Tarnlisten, die der Innenausschuss des bayerischen Landtages nun explizit als zulässig deklariert hat.

Dabei treten Parteien zum Teil mit mehreren Listen an, um ein besseres Gesamtergebnis zu erzielen. "Wir wollen, dass Demokratie und Pluralität in den bayerischen Kommunen gestärkt und nicht unterlaufen werden", sagt Hoffmann. Die Bürger sollten wissen, wen sie wählen. Tarnlisten hingegen würden täuschen. "Transparenz ist ein wichtiges Element funktionierender Demokratien. Tarnlisten wirken dem aus unserer Sicht entgegen", sagt der Generalsekretär der FDP Bayern, Norbert Hoffmann.

Mit Blick auf die Einigung Fraktionen im Innenausschuss des Landtags, dass Mandate künftig nach der Schepers-Methode verteilt werden, moniert der Freidemokrat: "Die CSU hat gemerkt, dass der öffentliche Widerstand gegen die Einführung des d'Hondt-Verfahrens zu groß wird. Auch wir kämpfen seit langem gegen den Versuch der CSU, sich über das Wahlrecht Vorteile zu verschaffen", verweit er auf das bislang in Bayern geltende Verfahren nach Hare-Niemeyer. Das wurde auf Druck der FDP Bayern eingeführt, da es eine gerechtere Verteilung der Sitze in den kommunalen Parlamenten sicherstellt und damit den Wählerwillen der Bürger besser abbildet.

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