17.10.2002FDP-FraktionRechtspolitik

VAN ESSEN: Erneut deutlicher Anstieg der Telefonüberwachungen

BERLIN. Zu den Zahlen der Telefonüberwachungen für das Jahr 2001 erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Das Bundesministerium der Justiz hat mir die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2001 zur Telefonüberwachung in Deutschland mitgeteilt.
Danach sind in den Bundesländern und im Geschäftsbereich des Generalbundesanwalts im vergangenen Jahr in 3868 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr (3353 Verfahren) eine Zunahme um 15,4 Prozent. Die größte Verfahrenszunahme verzeichnet erneut das Land Bremen mit einem Plus von 36,8 Prozent (49 Verfahren in 2000 auf 67 Verfahren in 2001), gefolgt von Sachsen mit einer Zunahme von 36,3 Prozent (182 Verfahren in 2000 auf 248 Verfahren in 2001). Auffällig ist auch die Zunahme der Verfahren in Thüringen um 34,6 Prozent (55 in 2000 auf 74 in 2001). Erfreulich ist dagegen die Abnahme der Verfahren in den Ländern Rheinland-Pfalz, Hamburg und im Saarland.
Der erneute Anstieg der Telefonüberwachungen ist besorgniserregend. Insbesondere die unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Bundesländern sind erklärungsbedürftig. Ich fordere daher speziell die Landtage von Bremen, Sachsen und Thüringen auf, sich mit dieser speziellen Entwicklung in ihren Ländern zu befassen und Folgerungen aus der Entwicklung zu ziehen. Aufgrund der weiter steigenden Telefonüberwachungen hält die FDP eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle und der Berichterstattung an den Deutschen Bundestag und an die Landtage für unumgänglich.
In den mir übermittelten Statistiken wird auch die Anzahl der Betroffenen im Sinne des § 100 a Satz 2 StPO (Beschuldigte, Nachrichtenermittler, Inhaber der vom Beschuldigten genutzten Anschlüsse) erfasst, gegen die sich Überwachungsanordnungen richteten. Dies waren insgesamt 9122 im Jahr 2001 gegenüber 7512 Betroffenen im Vorjahr und damit eine Zunahme von 21,4 Prozent.
Das Bundesministerium der Justiz hat mir des weiteren übermittelt, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100 a StPO die Überwachungen angeordnet wurden. Den Spitzenplatz nehmen mit weitem Abstand erneut Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz mit insgesamt 2111 Verfahren ein (1994 Verfahren im Vorjahr). Es folgen die Straftaten nach dem Waffengesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz (385 in 2001 im Vergleich zu 96 in 2000). Die drittstärkste Straftatengruppe ist die des Raubes oder der räuberischen Erpressung mit 268 Verfahren in 2001 gegenüber 215 Verfahren in 2000.

Bettina Lauer - Telefon (0 30) 2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de

Social Media Button