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Was ändert sich mit dem Patientenrechte-Gesetz?

Berliner Charité
22.04.2013

Es sorgt dafür, dass sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen können.

Das von Justiz- und Gesundheitsministerium erarbeitete Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte ist am 26. Februar in Kraft getreten. Es schafft mehr Transparenz und stärkt die Rechtsposition von Patienten gegenüber Ärzten und Krankenkassen. "Unser Leitbild ist der mündige Patient, der Ärzten informiert und aufgeklärt gegenübertreten kann", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). "Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe" so Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Leitbild ist der mündige Patient

Was sich für die Bürger im Einzelnen ändert, erklärt das Justizministerium in einem Video. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

- Mehr Transparenz: Der Behandlungsvertrag wird ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Er regelt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Rechte und Pflichten stehen dort schwarz auf weiß zum Nachlesen.

- Mehr Verständlichkeit: Patienten müssen umfassende Informationen erhalten, und zwar nicht in Fachchinesisch. Unterlagen zur Behandlung können mitgenommen und zuhause gelesen werden.

- Genauere Dokumentation: Ärzte werden verpflichtet, die Patientenakte sorgfältig und umfassend zu führen. Patienten können jederzeit Einsicht nehmen und sich Kopien machen.

- Mehr Schutz: Bei Behandlungsfehlern wird die Beweislast zugunsten der Patienten ausgelegt. In bestimmten, vom Gesetz festgelegten Fällen müssen Ärzte nachweisen, dass Komplikationen infolge einer Behandlung nicht auf ihren Fehler zurückzuführen sind.

Recht einfach erklärt - Ihre Patientenrechte

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