FDPAsylbewerber ohne Pass

Zugriff auf Handydaten nur als Ultima Ratio

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki warnt davor, die Handyauswertung zum Regelfall zu machen
22.02.2017

Wenn Flüchtlinge keinen Pass besitzen, sollen die Behörden künftig die Handys auswerten können, um die Identität zu klären. FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki hält das aus rechtsstaatlicher Sicht für grundsätzlich tolerabel, "wenn andere Ermittlungsmöglichkeiten zur Identitätsfeststellung bei Asylbewerbern ausgeschöpft sind." Diese Art der Auswertung dürfe aber nur die Ultima Ratio darstellen. Eine anlasslose Prüfung von Flüchtlingen lehnt die FDP ab, bekräftigt FDP-Chef Christian Lindner.

Gerade Bewerber aus Staaten mit geringen Aussichten auf Asyl in Deutschland geben oft an, ihre Pässe verloren zu haben. In diesen Fällen sollen die deutschen Behörden nun in Zukunft die Mobiltelefone der Bewerber prüfen können, um zweifelsfrei zu klären, wer Asyl begehrt.

Die öffentliche Sicherheit wiegt schwerer

"Es muss allerdings sichergestellt sein, dass diese Art der Auswertung nur die Ultima Ratio ist, kein Regelfall werden darf und auf so wenige Fälle wie möglich beschränkt bleibt", warnt Wolfgang Kubicki davor, Asylsuchende unter Generalverdacht zu stellen.

Der Jurist betont: "Jeder hat das Recht darauf, dass sich der Staat aus der eigenen Privatsphäre heraushält." Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass der Staat "auch das Recht darauf hat, zu wissen, wer bei ihm Asyl begehrt."

Lindner fordert strenge Vorgaben

FDP-Chef Christian Lindner fordert strenge Vorgaben für den Zugriff auf Mobiltelefone von Asylbewerbern. Dies dürfe nur dann geschehen, wenn es "Anhaltspunkte für bewusste Täuschung gebe oder Flüchtlinge die Kooperation mit den Behörden verweigerten", sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. "So kann die Identität von Asylbewerbern besser ermittelt werden."

Eine anlasslose Prüfung von Flüchtlingen lehne seine Partei ab: "Es muss dafür eine präzise Rechtsgrundlage geben. Hier gilt wie immer: Der Staat muss handlungsfähig sein, aber pauschale Vorverurteilung und Entrechtung darf es nicht geben. "

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