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Bargeld-Obergrenze verhindert keine Geldwäsche

Gestapelte EuromünzenEuromünzen
22.09.2016

Eine Obergrenze für Barzahlungen soll Geldwäsche verhindern. Ein Gutachten im Auftrag der Stiftung für die Freiheit bezweifelt, dass die Beschränkung den gewünschten Effekt entfaltet. Denn: Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Obergrenze bei Barzahlungen basierten auf einer wissenschaftlich kaum tragfähigen Studie. Friedrich Schneider, Experte für organisierte Kriminalität und Schattenwirtschaft der Universität Linz hat Geldwäsche in Deutschland und weltweit beleuchtet und er kommt zu dem Schluss, dass das Bundesfinanzministerium sich bei seiner Begründung auf fragwürdige Hochrechnungen stütze.

"Tatsächlich spielt das Bargeld in der organisierten Kriminalität eine immer geringere Rolle, und die Kosten einer Abschaffung des Bargeldes wären für den Bürger, der in 95 Prozent der Fälle Bargeld für legale Zwecke verwendet, eine sehr starke Einschränkung seiner Freiheitsrechte", so Schneider. Das Gutachten wurde im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Stiftung für die Freiheit, der Deutschen Stiftung Eigentum, der Ludwig-Erhard-Stiftung und der Stiftung Marktwirtschaft vorgestellt.

Hermann Otto Solms, Vorsitzender des Stiftungsrates Deutsche Stiftung Eigentum, erklärte, dass Bargeld für Freiheit bürge: "Bargeld gefährdet nicht unsere Sicherheit und Freiheit, es bewahrt sie. Freiheit braucht Eigentum und Eigentum schafft Freiheit. Lasst den Bürgern ihr Bargeld." Karl-Heinz Paqué, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung für die Freiheit verdeutlichte: "Wir verbieten ja auch nicht die Auslagen in den Schaufenstern des Einzelhandels, nur weil kriminelle Passanten zu Einbrüchen animiert werden könnten."

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