FDP| 22.06.2017 - 14:30

Strategische Kontrollen statt Schleierfahndung

Die NRW-Koalition will ein neues Sicherheitsinstrument schaffen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden [1], dass die Bundespolizei an den Grenzen nicht systematisch anlasslose Kontrollen durchführen darf. Das Urteil bestätige die schwarz-gelbe Koalition in NRW in ihrem Vorhaben, mit der sogenannten Strategischen Fahndung "ein neues rechtssicheres Instrument in der Sicherheitspolitik einzuführen", erklärte FDP-Fraktionsvize Joachim Stamp.

Anders als bei der anlasslosen Schleierfahndung seien bei der Strategischen Fahndung verdachtsunabhängige Kontrollen nur dann möglich, wenn es ausreichende Anlässe gebe unter Berücksichtigung der aktuellen europa- und verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, unter anderem zu Ort, Zeit und Umfang, erläuterte Stamp. "Wir werden diese Vorgaben bei der konkreten Ausgestaltung exakt beachten. Damit geben wir der Polizei ein neues Instrument zur Verbrechensbekämpfung, das rechtsstaatlichen Prinzipien genügt und den Beamten Rechtssicherheit im Einsatz gibt", kündigte er an.

#EuGH [2]-Urteil bestätigt #NRWKoalition [3] in Strategischer Fahndung @JoachimStamp [4] Mehr Infos: https://t.co/mfP4bNkZPS [5] pic.twitter.com/YPjjsjB9SX [6]

— FDP-Fraktion NRW (@FDPFraktionNRW) 22. Juni 2017 [7]


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Links
[1] http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-06/grenzkontrollen-eugh-urteil-anlasslos-eingeschraenkt-bundespolizei [2] https://twitter.com/hashtag/EuGH?src=hash [3] https://twitter.com/hashtag/NRWKoalition?src=hash [4] https://twitter.com/JoachimStamp [5] https://t.co/mfP4bNkZPS [6] https://t.co/YPjjsjB9SX [7] https://twitter.com/FDPFraktionNRW/status/877847292585414656