FDP|
09.01.2013 - 01:00Partneradoption erlauben
In einem Gastbeitrag für dir "Deutsche Richterzeitung" erläutert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die aktuelle rechtliche Grundlage für Adoptionen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Insbesondere bei Adoptionen führe die Rechtslage zu inkonsequenten Ergebnissen, kritisierte Schnarrenberger. Der Schritt zu einer gemeinschaftlichen Adoption sei überfällig, unterstrich die Liberale.
In Deutschland spielt die sexuelle Orientierung bei der Adoption eines Kindes keine Rolle. Ob die Person in einer Lebenspartnerschaft lebt oder nicht ist ebenfalls ohne Belang. Lebenspartner können auch die leiblichen Kinder ihres Partners adoptieren. Nur eine gemeinschaftliche Adoption ist bislang nicht möglich. Dies sei ein "inkonsequentes Ergebnis", konstatierte die Justizministerin.
Darüber hinaus gebe es Studien, die "die übliche Kritik gegen ein Aufwachsen von Kindern bei gleichgeschlechtlichen Eltern" entkräfte, so Schnarrenberger. Die Kinder würden weder ausgegrenzt, noch litten sie unter Entwicklungsdefiziten. "Nach dieser repräsentativen Studie sind gleichgeschlechtliche Partner genauso gute Eltern wie alle anderen an ihren Kindern interessierte Eltern auch", stellte die Liberale klar.
Bundesverfassungsgericht soll Klarheit schaffen
Die Justizministerin setzt bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften allerdings auf die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts, da innerhalb der Koalition hierzu "eine Einigung nicht in Sicht" sei. Das europäische Adoptionsübereinkommen, auf dem das deutsche Adoptionsrecht basiert, hat sich 2008 den geänderten sozialen Verhältnissen angepasst und erlaubt eine Partneradoption. Dieses neue Übereinkommen habe Deutschland bislang nicht ratifiziert, da hierzu in der Koalition keine Einigkeit herrsche, so Schnarrenberger. Sie werde sich nichtsdestotrotz weiter dafür einsetzen, dass "mit der Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption für Lebenspartner ein weiterer, konsequenter Schritt zur vollständigen Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft" gemacht werde.
Eine Adoption verbessere vor allem die rechtliche Situation des Kindes, betonte die Justizministerin. Denn dadurch hätten zwei Personen nicht nur sozial, sondern auch rechtlich Verantwortung für das Kind. Diese "doppelte Sicherheit" werde den Adoptivkindern von Menschen in Lebenspartnerschaften bislang vorenthalten, monierte Schnarrenberger. "Nach meiner Auffassung sind eine Zeichnung des Übereinkommens und die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoptionen durch Lebenspartner längst überfällig."
Partneradoption erlauben
In einem Gastbeitrag für dir "Deutsche Richterzeitung" erläutert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die aktuelle rechtliche Grundlage für Adoptionen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Insbesondere bei Adoptionen führe die Rechtslage zu inkonsequenten Ergebnissen, kritisierte Schnarrenberger. Der Schritt zu einer gemeinschaftlichen Adoption sei überfällig, unterstrich die Liberale.
In Deutschland spielt die sexuelle Orientierung bei der Adoption eines Kindes keine Rolle. Ob die Person in einer Lebenspartnerschaft lebt oder nicht ist ebenfalls ohne Belang. Lebenspartner können auch die leiblichen Kinder ihres Partners adoptieren. Nur eine gemeinschaftliche Adoption ist bislang nicht möglich. Dies sei ein "inkonsequentes Ergebnis", konstatierte die Justizministerin.
Darüber hinaus gebe es Studien, die "die übliche Kritik gegen ein Aufwachsen von Kindern bei gleichgeschlechtlichen Eltern" entkräfte, so Schnarrenberger. Die Kinder würden weder ausgegrenzt, noch litten sie unter Entwicklungsdefiziten. "Nach dieser repräsentativen Studie sind gleichgeschlechtliche Partner genauso gute Eltern wie alle anderen an ihren Kindern interessierte Eltern auch", stellte die Liberale klar.
Bundesverfassungsgericht soll Klarheit schaffen
Die Justizministerin setzt bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften allerdings auf die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts, da innerhalb der Koalition hierzu "eine Einigung nicht in Sicht" sei. Das europäische Adoptionsübereinkommen, auf dem das deutsche Adoptionsrecht basiert, hat sich 2008 den geänderten sozialen Verhältnissen angepasst und erlaubt eine Partneradoption. Dieses neue Übereinkommen habe Deutschland bislang nicht ratifiziert, da hierzu in der Koalition keine Einigkeit herrsche, so Schnarrenberger. Sie werde sich nichtsdestotrotz weiter dafür einsetzen, dass "mit der Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption für Lebenspartner ein weiterer, konsequenter Schritt zur vollständigen Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft" gemacht werde.
Eine Adoption verbessere vor allem die rechtliche Situation des Kindes, betonte die Justizministerin. Denn dadurch hätten zwei Personen nicht nur sozial, sondern auch rechtlich Verantwortung für das Kind. Diese "doppelte Sicherheit" werde den Adoptivkindern von Menschen in Lebenspartnerschaften bislang vorenthalten, monierte Schnarrenberger. "Nach meiner Auffassung sind eine Zeichnung des Übereinkommens und die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoptionen durch Lebenspartner längst überfällig."