FDPSonntagsarbeit

Arbeitsgesetz bundesweit liberalisieren

Volker WissingVolker Wissing hält das Verbot von Sonntagsarbeit für eine Zwangsbeglückung
26.09.2015

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sonderstatus des Sonntags als weitgehend arbeitsfreien Tag bestätigt.  Das Urteil betrifft zwar konkret nur Hessen. Doch auch die anderen Länder sehen sich unter Zugzwang. Die Liberalen plädieren für eine bundeseinheitliche, liberale Regelung. FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing sieht dringenden Handlungsbedarf. „Es ist nachvollziehbar, dass das Gericht den Landesregierungen untersagt, die Zulässigkeit von Sonntagsarbeit selbst zu regeln. Deshalb muss das Arbeitszeitgesetz bundesweit liberalisiert werden.“

„Es ist nicht hinnehmbar, in Deutschland sonntags die Telefone in Callcentern abzuschalten“, sagt der Liberale. Für ihn wäre das ein Rückschritt, der zur Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland führt. Er unterstreicht: „Das Verbot von Sonntagsarbeit ist eine Zwangsbeglückung.“ Mündige Bürger könnten selbst entscheiden, ob sie sonntags arbeiten wollen oder lieber einen Ruhetag einlegen.“

Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht jetzt Berlin in der Pflicht, eine bundeseinheitliche, liberale Regelung zu treffen. Das Gericht habe mit seinem Urteil ja nicht den Sonntag heiliggesprochen, sondern vor allem deutlich gemacht, dass die Länder Sonntagsarbeit nicht per Verordnung erlauben dürfen.

Hamburgs FDP-Fraktionschefin Katja Suding sieht ebenfalls erheblichen Anpassungsbedarf: "Flexibilisierung der Arbeitszeit bei gleichzeitigem Schutz der Beschäftigten ist durch zusätzliche Ruhetage für die Arbeitnehmer möglich. Eine Fixierung auf den Sonntag passt nicht mehr in unsere moderne Gesellschaft. Ruhetage sollten im Interesse der Beschäftigten auch an Werktagen genommen werden können."

Das Urteil

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts versetzt Callcenter und Kunden in Aufruhr. Die Richter schränken die Sonntagsarbeit dort stark ein, dazu auch in Videotheken, Lottostellen, Waschanlagen und Waschsalons. Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken, Büchereien und Callcentern an Sonn- und Feiertagen sei nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Gericht.

Die Leipziger Richter verwarfen zwar nur die hessische "Bedarfsgewerbeverordnung", die in diesen Branchen Sonntagsarbeit bislang erlaubte - die Gewerkschaft Ver.di und zwei evangelische Gemeindeverbände hatten geklagt -, in den anderen Ländern existieren aber fast gleichlautende Verordnungen. Hessen hat die Sonntagsarbeit in Callcentern wegen des Urteils schon untersagt.

Rülke sieht Grün-Rot schon der Wirtschaft schaden

Die Landesregierung in Baden-Württemberg will jetzt auch die Sonntagsarbeit im Ländle überprüfen. Die FDP-Landtagsfraktion sieht keine Notwendigkeit für Veränderungen in Baden-Württemberg. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke hofft sehr, „dass Grün-Rot nicht schon wieder jede Gelegenheit nutzt, um der Wirtschaft im Lande Schaden zuzufügen.“

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