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Betreuungsgeld auf dem Prüfstand

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für ein moderneres Familienbild
14.04.2015

Die sogenannte Herdprämie wird vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau überprüft. Hamburg hatte diese Prüfung beantragt. FDP-Bundesvorstandsmitglied Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begründet im Interview mit dem "Deutschlandfunk" diese Bedenken: „Hier wird ein antiquiertes Modell gefördert. Man will erreichen, dass Mütter zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern.“

Für die ehemalige Justizministerin ist es unverständlich, „dass jemand, der ein Angebot nicht wahrnimmt, dafür einen Ausgleich bekommt“. Sie verwies darauf, dass Universitäten und Bibliotheken ebenfalls durch den Staat gefördert würden und für die Nicht-Nutzung dieser Angebote kein Ausgleich gezahlt werde. „Das kann eine Grundsatzentscheidung werden.“

Sie wiederholte einen häufig genannten Kritikpunkt: "Hier wird ein antiquiertes Gleichberechtigungsmodell gefördert. Man will erreichen, dass Mütter zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern." Die Freidemokratin stellte klar, dass durch das Betreuungsgeld nicht das Familienbild gefördert werde, das der „Verfassungsgesetzgeber von der der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung hatte“. Sie warnte vor polemischen Schlagworten wie „Herdprämie“, stellte allerdings auch klar, dass „ein ganz klarer Anreiz geschaffen“ werde.

Migrantenkinder frühzeitig fördern

Ein weiteres politisches Argument gegen die Herdprämie sei die Bedeutung von frühkindlicher Förderung. Die „gesellschaftspolitische Debatte, wie man Kinder aus Migrationsfamilien möglichst frühzeitig die Unterstützung geben kann“, müsse berücksichtigt werden. Denn, wenn die Familien mit Migrationshintergrund lieber das Geld nähmen, „kann das diesen Kindern die Chance der Teilhabe nehmen“, warnte Leutheusser-Schnarrenberger.

Für FDP-Präsidiumsmitglied Katja Suding bleibt es "unabhängig vom Ausgang der Verhandlung familienpolitischer Unsinn." Statt formaljuristisch die Zuständigkeit des Bundes zu rechtfertigen, sollten Bundesfamilienministerin Schwesig und ihr Staatssekretär Kleindiek ihrer politischen Überzeugung folgen und das Betreuungsgeld abschaffen. "Alles andere wäre unglaubwürdig ", erklärte die Hamburger FDP-Landeschefin.

Hintergrund

Als Justizministerin in der schwarz-gelben Koalition zwischen 2009 und 2013 hatte Leutheusser-Schnarrenberger Bedenken gegen das Gesetz geäußert, dennoch wurde es – weil im Koalitionsvertrag vereinbart – im August 2013 verabschiedet. Zuletzt wurde das Betreuungsgeld gefragter: Im vierten Quartal 2014 bezogen laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit 386 483 Eltern die Sozialleistung - mit steigender Tendenz. Im Bundeshaushalt 2015 sind etwa 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld veranschlagt.

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