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FDP befürwortet Strafbarkeit für Datenhehlerei

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki befürwortet den Vorschlag gegen Datenhehlerei
08.08.2014

Der An- und Verkauf gestohlener Daten soll unter Strafe gestellt werden. FDP-Vize Wolfgang Kubicki freute sich über diesen Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD). Es sei „sympathisch und souverän“, dass der Sozialdemokrat sich für diesen Schritt entschieden habe. Sollte Datenhehlerei wirklich strafbar werden, wäre dies auch das Ende der leidigen Praxis des Ankaufs von Steuer-CDs, hob Kubicki hervor.

Maas hat mit seinem Vorschlag auf die neusten Datendiebstähle reagiert, bei denen Millionen Nutzerdaten von Hackern erbeutet und dann im Internet angeboten wurden. Bislang sind nur der Diebstahl und die Nutzung gestohlener Daten strafbar, nicht der Handel. Ein aus rechtsstaatlicher Sicht positiver Nebenaspekt dieser Gesetzesänderung könnte sein, dass die Länder keine CDs mit Steuerdaten mehr kaufen könnten.

Die Liberalen haben die Praxis, dass Bundesländer CDs mit gestohlenen Bankdaten erwerben, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen, seit langem als nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar kritisiert. Die Änderung des Strafgesetzbuches, die der Justizminister ins Auge gefasst hat, wäre mit Sicherheit dem Rechtsstaat dienlich, so die Einschätzung des FDP-Vize.

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