26.07.2005FDP-Fraktion

HAUPT/PARR: Umfassender Jugenschutz statt Vorwahl-Aktionismus

BERLIN. Anläßlich der Vorstellung einer Plakataktion zum Jugendschutz sowie der Veröffentlichung der aktuellen Marktentwicklung von Alkopops durch das Jugendministerium und durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung erklären der drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Detlef PARR, und der jugendpolitische Sprecher, Klaus HAUPT:

Die FDP hat bereits Anfang März vorigen Jahres in einem Antrag an den Deutschen Bundestag eine umfassende Informationskampagne zum Jugendschutz gefordert, die nicht nur an den Einzelhandel, sondern auch an Gastronomie, Schulen und Konsumenten gerichtet sein sollte. Viel zu leichtfertig wird Alkohol an Jugendliche verkauft, ohne das Alter zu überprüfen. Eine Plakatinitiative ist ein erster richtiger Schritt.
Allerdings ist der Umfang der vorgestellten Kampagne dürftig und der Zeitpunkt fragwürdig: Das sieht mehr nach Vorwahl-Aktionismus als nach einem ehrlichen Jugendschutz-Anliegen aus. Konsequente Maßnahmen für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sollten nach FDP-Auffassung etwa automatische Warnsysteme an den Kassen vorsehen, die an die Ausweispflicht und das Verkaufsverbot erinnern. Und die Behörden müssen strenger prüfen, ob der Einzelhandel seiner Überprüfungspflicht auch nachkommt.
Dass die Alkopopssteuer Wirkung zeigt und der Verkauf eingedämmt wurde, war zunächst zu erwarten. Viel zu wenig ist aber untersucht, inwieweit es zu Ausweichkäufen von hochprozentigen Alkoholgetränken und Bier-Mixgetränken gekommen ist. Die Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist zumindest zu hinterfragen. Das Beispiel der Tabaksteuererhöhung und die Erhöhung des Konsums von illegalen Zigaretten und von Feinschnitt läßt dies befürchten. Verbraucherschützer warnten vor einigen Wochen auch vor immer beliebter werdenden Alkopops in Brauseform. Diese sind mit 4,8 Volumenprozent Alkohol genauso gefährlich wie Alkopop-Flaschendrinks, kommen aber noch harmloser daher und unterliegen keiner Sondersteuer.
Die heutigen Abgabeverbote für alkoholische Produkte an Kinder und Jugendliche treffen die Gefährdung nur noch ungenau. Die Trennung der Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz von 16 und 18 Jahren werden dieser Problematik jedoch nicht gerecht, weil sie sich auf das Herstellungsverfahren beziehen, nicht auf den Alkoholgehalt. Wir Liberalen werden uns für ein umfassendes und in sich schlüssiges Jugendschutzkonzept einsetzen. Einzelaktionen helfen auf Dauer nicht, unsere Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu schützen.
Jugendliche müssen den maßvollen Umgang mit Alkohol erlernen. Das Elternhaus hat hier eine entscheidende Vorbildfunktion. Auch die Alkoholindustrie muss sich ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche verstärkt bewusst werden. Nicht einmal im Ansatz darf der Verdacht entstehen, Werbung für alkoholhaltige Getränke ziele auf Altersgruppen, an die der Verkauf dieser Getränke verboten ist. Hier ist ein radikaler Strategiewechsel der Hersteller gefordert, aber auch eine größere Sensitivität des Werberates zur Ahndung von Verstößen gegen den Jugendschutz.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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