03.11.2005FDP-FraktionIntegration und Zuwanderung

LENKE: Neues Antidiskriminierungsgesetz erarbeiten - Antidiskriminierungsrichtlinien zügig umsetzen

BERLIN. Zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht fordert die Sozialexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina LENKE:

Deutschland ist seit Jahren mit der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in Verzug. Es ist dringend geboten, dass die Koalition nach einer Regierungsbildung zügig die Arbeit an der Umsetzung der Richtlinien in deutsches Recht aufnimmt, um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die mit den Richtlinien verbundenen Zielsetzungen wirklich erreicht werden. Hierbei gilt es zu beachten, das bereits zahlreiche von den Richtlinien verlangte Umsetzungen Bestandteil des nationalen Rechts sind. Es ist falsch zu glauben, das deutsche Recht kenne keine Antidiskriminierungsvorschriften. So gibt es beispielsweise in allen Rechtsnormen rund 90 Schutzvorschriften für Menschen mit Behinderungen, davon 13 im Arbeitsrecht. Dies bedeutet, viele Vorschriften unseres deutschen Rechts tragen bereits heute aktiv dazu bei, Benachteiligung zu verhindern und Chancengleichheit zu befördern. Dies muss im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden.
Nach Auffassung der FDP greift der alte Gesetzentwurf von Rot-Grün schwerwiegend in die Abschluss- und Gestaltungsaspekte der Vertragsfreiheit ein. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit und damit das Recht, keine Gründe dafür benennen zu müssen, einen Vertrag abzuschließen oder zu verweigern. Die FDP fordert, einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalitionsfraktionen eine 1:1-Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien vornimmt und über deren Regelungsgehalt nicht hinausgeht. Weitergehende Maßnahmen und die Aufnahme zusätzlicher Diskriminierungsmerkmale lehnt die FDP ab. Dies würde auch dem Ziel einer europaweiten Harmonisierung zuwiderlaufen.

Bettina Lauer
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